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42-Millionen-Auftrag von Bund an Microsoft: Beschwerdeführer fordern raschen Entscheid

Nachdem das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL nach mehrmonatigen Vergleichsverhandlungen im Dezember 2009 deren Scheitern verursacht habe, streben die Beschwerdeführer nun einen raschen Entscheid im Verfahren an. "Es soll insbesondere verhindert werden, dass sich der Prozess bis zum Ablauf des Vertrages mit Microsoft hinziehe und der Bund vor dem Endurteil einen grossen Teil der strittigen Leistungen freihändig beziehen kann", heisst es in einer entsprechenden Medienmitteilung. Um den Gerichtsprozess auf den tatsächlichen Streitgegenstand zu fokussieren und von formellen Verfahrensfragen zu entlasten, haben nun einige kleinere Beschwerdeführer, deren Legitimation vom Bund mit Hinweis auf die fehlende Grösse ihrer Unternehmen bestritten hat, ihren Rückzug vom Prozess erklärt.

Im Beschwerdeverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob das BBL den Auftrag in Höhe von  42 Millionen Franken für Softwarelizenzen samt 3rd-Level-Support ohne öffentliche Ausschreibung direkt an Microsoft vergeben durfte. Nach dem Rechtsstandpunkt der Beschwerdeführer wurde dadurch das Vergaberecht des Bundes verletzt. Im Rahmen des Verfahrens kritisierte die Bundesverwaltung, dass sämtliche Beschwerdeführer nicht von der freihändigen Vergabe an Microsoft betroffen und deshalb nicht beschwerdeberechtigt seien. Dadurch sei im Beschwerdeverfahren ein unnötig grosser Aufwand entstanden, um die Legitimation jedes einzelnen der 18 beschwerdeführenden Open Source Unternehmen darzulegen, heisst es in der Mitteilung weiter. Dadurch sei der Prozess durch reine Formalismen verzögert worden.

11.01.2010 09:19 | ictk