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Street View: Datenschützer zieht Google vor Bundesverwaltungsgericht
Da Google die Umsetzung der vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür in seiner Empfehlung vom 11. September 2009 geforderten Massnahmen zum besseren Schutz der Privatsphäre im Online-Dienst Street View mehrheitlich ablehnt, hat der EDÖB jetzt eine Klage beim Bundesverwaltungsgerichts eingereicht.
Im seit Mitte August 2009 online geschalteten Dienst Street View sind aus Sicht des EDÖBs zahlreiche Gesichter und Autonummern nicht genügend unkenntlich gemacht oder werden Betroffene in sensibler Umgebung, etwa vor Spitälern, Gefängnissen oder Schulen, gezeigt. Aus diesem Grund erliess der EDÖB am 11. September 2009 eine Empfehlung, mit der er Google aufforderte, dem Schutz der Personendaten und der Privatsphäre besser Rechnung zu tragen. Google hat laut EDÖB mit Antwortschreiben vom 14. Oktober 2009 die Forderungen in weiten Teilen abgelehnt. Bereits die Vorinformation von Google an die Adresse des EDÖB seien unvollständig gewesen: So habe Google beispielsweise angekündigt, hauptsächlich Stadtzentren zu fotografieren, habe in der Folge jedoch viele Städte flächendeckend ins Internet gestellt. In Aussenquartieren, wo die Bevölkerungsdichte auf den Strassen rapid abnimmt, sei das einfache Blurring von Gesichtern aber nicht mehr ausreichend. Dies gelte insbesondere angesichts der Zoomfunktion, die es dem Street-View-Benutzer erlaube, Personen auf dem Bildschirm herauszuisolieren und zu vergrössern.
