Das deutsche Kartellamt nimmt Apple nun auch wegen seines Umgangs mit anderen App-Anwendungen unter die Lupe. Es bestehe der Anfangsverdacht, die Regelungen des US-Konzerns bevorzugten eigene Angebote und beziehungsweise oder behinderten andere Unternehmen, begründete die Bonner Behörde am heutigen Dienstag ihre Kartellprüfung.

Ähnlich wie das bereits laufende Verfahren zur Feststellung einer marktübergreifenden Bedeutung von Apple wird die jüngste Prüfung auf Grundlage der gestärkten Rolle der Wettbewerbshüter eingeleitet.

Das jüngste Verfahren dreht sich um das vom iPhone-Hersteller Apple im vergangenen April eingeführte App-Tracking-Verfahren ATT. Demnach können Nutzer selbst entscheiden, ob Apps sie tracken oder ihre Informationen an Dritte weitergeben dürfen oder nicht. Das ist entscheidend für Werbende, die auf Grundlage dieser Daten personalisierte Anzeigen stellen und dafür auch mehr Geld an die App-Betreiber bezahlen.



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