Logobild: Apple

Der US-amerikanische IT-Gigant Apple lockert auf Druck der Europäischen Union die Regeln für seinen App-Store. Gemäss Mitteilung der iPhone-Erfinderin dürfen Drittanbieter fortan jede beliebige Software bewerben und mit Links auf die Angebote verweisen. Dies gelte auch für Programme, die nicht auf der Internetseite des Drittanbieters verfügbar seien, sondern beispielsweise auf einer alternativen Downloadplattform für Apps.

Dem entsprechend habe Apple die Geschäftsbedingungen neu angepasst. Parallel dazu gab der Konzern mit Sitz im kalifornischen Cupertino auch Änderungen bei den Gebühren für die Nutzung des App-Stores bekannt. Drittanbieter, die in ihren Apps Links auf fremde Websites oder Downloadportale anbieten, sollen künftig eine Erstinstallationsabgabe in Höhe von fünf Prozent bezahlen. Hinzu komme eine zehnprozentige Servicegebühr für sämtliche Käufe innerhalb der ersten zwölf Monate nach Installation der App. Bis dato verlangte Apple Abgaben von bis zu 30 Prozent.

Gegen den US-Konzern laufen mehrere Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Markets Act (DMA). Dieses Gesetz verpflichtet Technologiekonzerne unter anderem dazu, ihre Plattformen für die Konkurrenz zu öffnen. Um eine milliardenschwere EU-Strafe abzuwenden, gewährt Apple Drittfirmen bereits Zugang zur Technologie für kontaktloses Bezahlen per iPhone. Bei Verstössen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes.