Die neue elektronische Brieftasche des Bundes heisst Swiyu (Bild: zVg)

Gemäss dem bestehenden Plan soll die neue E-ID des Bundes in der Schweiz im Jahr 2026 eingeführt werden. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, arbeitet der Bund bereits jetzt an der technischen Umsetzung. Die Umsetzung beinhaltet sowohl die Entwicklung der E-ID als auch den Aufbau der für den Betrieb notwendigen Vertrauensinfrastruktur. An seiner Sitzung vom vergangenen Freitg hat der Bundesrat nun die Grundsätze für die technische Umsetzung festgelegt.

Die öffentliche Konsultation zur technischen Umsetzung habe gezeigt, dass die neue E‑ID und die Vertrauensinfrastruktur sowohl den Schutz der Privatsphäre gewährleisten, als auch deren internationale Nutzung ermöglichen sollen. Um beide Ziele umfassend zu erfüllen, sei der Einsatz von unterschiedlichen Technologien notwendig, so der Bundesrat in seiner Mitteilung. Die umfangreichen Abklärungen des EJPD hätten nun ergeben, dass zum Zeitpunkt der Einführung der E-ID im Jahr 2026 erst eine Technologie eingesetzt werden könne. Für zusätzliche Lösungen seien weitere Entwicklungen notwendig, heisst es.

Die technische Umsetzung der E-ID erfolge deshalb in zwei Schritten. In einem ersten Schritt werde eine hoch sichere Vertrauensinfrastruktur eingeführt. Parallel dazu werde an einer Lösung gearbeitet, damit in einem zweiten Schritt den noch höheren Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre Rechnung getragen werden könne. Insbesondere soll es künftig nicht mehr möglich sein, die verschiedenen Nutzungen der E‑ID einer Person zuzuschreiben resp. nachvollziehen zu können. Diese sogenannte Unverknüpfbarkeit soll schnellstmöglich realisiert werden. Entsprechend sollen dafür Forschungsmittel von einer Million Franken zur Verfügung gestellt werden. Interessierte Kreise sollen sich an der Erarbeitung der Lösung beteiligen können.

Die E-ID soll mit einer Reihe von Vorkehrungen einen hohen Datenschutz gewähren, so der Bund in der Mitteilung weiters. So sei sie unter anderem aufgrund der dezentralen Datenspeicherung ausschliesslich auf dem Smartphone der Inhaberin oder des Inhabers vorhanden und dort vor unerlaubtem Zugriff geschützt. Ausserdem sollen die Nutzerinnen und Nutzer selber entscheiden, wem sie welche Daten übermitteln. Namentlich könne der Nachweis erbracht werden, über 18 Jahre alt zu sein, ohne das genaue Geburtsdatum oder gar den Namen preiszugeben. Weiter hätten Drittpersonen, Unternehmen oder Behörden keine Kenntnisse darüber, wann und wie die E-ID überall eingesetzt werde.

Damit Behörden des Bundes und der Kantone sowie Private erste Erfahrungen mit der vom Bund zur Verfügung gestellten Vertrauensinfrastruktur sammeln könnten, werde seit März 2022 eine öffentliche Testumgebung betrieben. Voraussichtlich ab dem ersten Quartal 2025 soll diese bereits mit derjenigen Technologie betrieben werden, die in einer ersten Phase für die E-ID eingesetzt werden soll. Der Quellcode einzelner Bestandteile der neuen Testumgebung wurde als Open Source veröffentlicht und sei damit für alle Interessierten frei und kostenlos zugänglich. Weitere Quellcodes werden folgen.

Die neue elektronische Brieftasche des Bundes heisst Swiju
Aufgrund der technischen Abhängigkeiten sei es notwendig, bereits jetzt den Namen der künftigen Vertrauensinfrastruktur festzulegen: Die elektronische Brieftasche des Bundes heisst demnach "Swiyu". Dabei handelt es sich um ein Kunstwort, das drei Komponenten enthält: SWI steht für die Schweiz (Switzerland), I steht für Ich, Identität und Innovation und YU steht für Du (you) und Einigkeit (unity). Das Logo der künftigen Anwendung, in der die E-ID und weitere elektronische Nachweise gespeichert und genutzt werden können, ist auf der Webseite des E-ID-Projekts zu sehen.