Für das Login auf die internen Anwendungen der Bundesverwaltung soll die Videoidentifikation eingeführt werden (Symbolbild: Pixabay/Geralt)

Um sicher auf interne Applikationen der Bundesverwaltung zuzugreifen, werden Mitarbeitende mit einer sogenannten Smartcard ausgerüstet. Dazu muss die Person persönlich vor Ort erscheinen. Die Bundesverwaltung testet nun gemäss Mitteilung ein alternatives Verfahren mit Ausweiskontrolle per Video. Dieses sei einfacher und weniger aufwendig für die Nutzerinnen und Nutzer, heisst es in einer Aussendung der Bundeskanzlei dazu.

Hintergrund dazu ist, dass die Bundesverwaltung für den Zugriff auf ihre internen Applikationen hohe Anforderungen an das Login stellt, respektive an die Überprüfung der Identität der Nutzerinnen und Nutzer. Das elektronische Zugangsmittel müsse dabei kryptografisch gesichert sein. Der jeweilige Nutzer werde zudem erst freigeschaltet, nachdem er einen amtlichen Lichtbildausweis habe vorweisen können und diesen durch die Bundesverwaltung prüfen liess.

Für die Ausweiskontrolle müssen die Anwender an einem Standort der Bundesverwaltung oder einer Auslandsvertretung der Schweiz persönlich vorsprechen, die Identität bestätigen lassen und eine persönliche Smartcard in Empfang nehmen. Mit der alternativen Identifikationsmöglichkeit per Video müssen die Personen nicht mehr extra zur Kontrolle anreisen. Sie erhalten für den Zugang zu den Bundessystemen auch keine Smartcard mehr, sondern nutzen ihr eigenes Smartphone als zusätzliches Sicherheitselement.

Die neue Identifikationsmöglichkeit per Video ist beschränkt auf externe Mitarbeitende und Dienstleister. Festangestellte Mitarbeitende sind davon nicht betroffen. Von dieser Neuerung ebenfalls nicht betroffen sind Bürger. Entsprechende separate Abklärungen für den Ausstellungsprozess der staatlichen E-ID laufen unabhängig von diesem Test unter Federführung des Bundesamtes für Justiz.

Mit dem nun zur Verfügung stehenden Betrieb könne die Bundesverwaltung Erfahrungen in einem wichtigen Bereich der digitalen Transformation sammeln, schreibt die Bundeskanzlei weiters. Da die Bundesverwaltung noch keine eigene Videoidentifikation habe, erfolge die Dienstleistung für die aktuelle Phase durch die Firma Intrum, die diese Leistung am Markt anbiete.

Die Anforderungen für den Zugriff auf Bundessysteme sollen weiterhin hoch bleiben. Die kryptografische Sicherung des Logins erfolgt demnach via Smartphone mit dem auf den Schweizer SIM und eSIM vorinstallierten Zertifikat (bekannt als Mobile ID). In einem nächsten Schritt soll auch der anbieterneutrale Fido-Standard unterstützt werden: Die Nutzer können dann anstelle des Smartphones einen der zahlreichen auf dem Markt verfügbaren Sicherheitsschlüssel wählen, zum Beispiel in Form eines USB-Sticks.

Verantwortlich für das Zugangssystem der Bundesverwaltung (sogenanntes Identity Access Management IAM) ist der Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei. Betrieben wird das System durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation des Eidgenössischen Finanzdepartements.



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