Adrian Lobsiger (Foto: Bundeskanzlei)

Nach Ansicht des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb) Adrian Lobsiger sollte die Schweiz ihre Reputation als wettbewerbsfähige digitale Nation unbedingt wahren. In seinem Jahresbericht wirbt er dafür, die 2017 begonnene Reform des Datenschutzgesetzes bald umzusetzen.

Im 92-Seiten langen bericht betont Lobsiger, dass der Datenschutz Chancen für den Innovationsstandort Schweiz biete. Mit technischen Neuheiten, welche den Schutz der Privatsphäre und die digitale Selbstbestimmung der Menschen sicherstellten, liessen sich Punkte sammeln. Die eidgenössischen Räte hätten es in der Hand, das Schutzniveau der Daten der Schweizer Bevölkerung jenem im umliegenden Europa anzupassen.

Die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums hatten mit neuen Regeln den Datenschutz für ihre Bevölkerung bereits im Mai 2018 erhöht. Je länger die Schweiz die Instrumente des modernen Datenschutzes nicht explizit in ihrer Gesetzgebung verankere, desto öfter würden sich Schweizer Unternehmen mit kritischen Fragen nach dem regulatorischen Schutzniveau ihres Sitzstandorts konfrontiert sehen, kritisierte Lobsiger. Wenn Schweizer Bürger angemessen geschützt seien, werde auch der Zugang der Wirtschaft zum freien Austausch von Daten gesichert und die Reputation der Schweiz als wettbewerbsfähige digitale Nation gewahrt sein. Im Jahr 2018 billigte das Parlament nur jenen Teil der Revision, der für die Übernahme des Schengen-Besitzstands erforderlich war.

In seinem Tätigkeitsbericht nennt der Datenschützer daneben mehrere Fälle aus dem Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. März 2019, bei denen er als Aufsichtsbehörde eingriff. So hatte sich im Vorfeld zur Abstimmung der Selbstbestimmungsinitiative im November 2018 eine Agentur über eine Website für einen SMS-Resultateversand unrechtmässig Personendaten beschafft. Zudem intervenierte Lobsiger bei der Fluggesellschaft Swiss wegen deren Buchungssystem im Internet. Bei diesem war es Fremden möglich, mit der Eingabe von Nachname, Vorname und Buchungsnummer von Passagieren beim Log-in deren persönliche Daten wie Geburtsdatum, Wohnsitz und Gültigkeitsdauer des Passes abzurufen und zu bearbeiten. Die Swiss musste Massnahmen gegen einen möglichen Missbrauch treffen. Der Sportwarenhändler Decathlon änderte nach einer Abklärung des Datenschützers sein umstrittenes Vorgehen, in seinen Schweizer Filialen nur Waren an Kunden zu verkaufen, wenn diese eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angeben.