Der Fachausschuss des Nationalrates hat Dienstagabend mit einer Novelle zum Gesundheits-Telematikgesetz, in der Fassung eines Abänderungsantrags, mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und der SPÖ die ersten Schritte in Richtung E-Impfpass gesetzt. Der elektronische Impfpass soll im Rahmen eines Pilotprojekts ab Herbst in Österreich getestet werden.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sprach von einem wichtigen Instrument, das aufgrund der Coronavirus-Krise vorgezogen wurde. Falls im nächsten Jahr Impfstoffe zur Verfügung stehen, sei man rechtzeitig vorbereitet. Einige Abgeordnete meldeten jedoch Bedenken bezüglich des Datenschutzes an. Das wichtigste Argument für die Einführung eines E-Impfpasses ist, dass die Dokumentation des Impfstatus einer Person in der papierbasierten Form häufig unvollständig oder nicht durchgängig ist. Die Impfdaten werden in einem zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermöglicht eine nahezu vollständige und standardisierte Impfdokumentation. Ein Papier-Impfpass ist zukünftig nicht mehr notwendig und kann dann auch nicht mehr verloren gehen. Wichtige epidemiologische Auswertungen wie beispielsweise zuverlässige Durchimpfungsraten sollen so sichergestellt werden. Durch die Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan, der regelmäßig nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft präzisiert und aktualisiert wird, werden personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass möglich. Das bedeutet mehr Service und Komfort für die Bürger und ein Plus an Information für die impfenden Stellen.

Der E-Impfpass soll, neben den bestehenden ELGA-Anwendungen (Elektronische Gesundheitsakte) E-Befund und E-Medikation, auf Basis der als sicher geltenden ELGA-Infrastruktur umgesetzt werden. Finanziert wird die Pilotierung gemeinsam vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), allen neun Bundesländern und der Sozialversicherung.