Symbolbild: Pixabay/ Geralt

Die deutsche Bundesregierung hält weiterhin am umstrittenen Instrument der Netzsperren fest, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu erschweren. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Der Bundesgerichtshof hatte 2015 geurteilt, dass Internetprovider prinzipiell zur Sperrung von Webseiten verpflichtet werden können. Diese Sperrpflicht wurde allerdings eng gefasst und an hohe Hürden für Klägerinnen und Kläger geknüpft. Ausserdem verbietet die Netzneutralitätsverordnung der EU, dass Provider willkürlich Angebote sperren.

Im März wurde mit dem Segen der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes eine private und dadurch umstrittene Clearingstelle eingerichtet (Clearingstelle Urheberrecht im Internet, kurz CUII), über die Urheber illegale Netzangebote sperren lassen können. Mit an Bord sind die grossen deutschen Provider: Telekom, Telefónica, Vodafone, 1&1 und Mobilcom-Debitel. Dazu kommen Urheberrechtsverbände wie die Motion Picture Association MPA, der Bundesverband Musikindustrie, aber auch die Deutsche Fußball Liga, die DFL. Eine Beteiligung der Zivilgesellschaft war nicht vorgesehen.

Netzsperren, wie sie nun in der Clearingstelle verhängt werden können, sind auf inhaltlicher Ebene vor allem aus zwei Gründen umstritten. Zum einen besteht die Gefahr, dass bei den technischen Sperrmassnahmen auch Angebote blockiert werden, die legal im Netz stehen. Zum anderen sind die Manipulationen an dem Domain Name System (DNS) leicht auszuhebeln.



Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals