Kaspersky: Deutsches Bundesverfassungsgericht nimmt Klage nicht an (Bild:Kaspersky)

Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vorerst weiter vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Klage der deutschen Tochtergesellschaft nicht zur Entscheidung an. Damit hat sich auch der mit der Verfassungsbeschwerde verbundene Eilantrag erledigt.

Das BSI hatte Mitte März vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine empfohlen, Virenschutzsoftware von Kaspersky durch alternative Produkte zu ersetzen. Es bestehe ein erhebliches Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs, an dem ein russischer Hersteller gegen seinen Willen als Werkzeug oder aktiv beteiligt sein könnte. Kaspersky hatte von einer Entscheidung aus politischen Gründen gesprochen und dagegen geklagt. Das Kölner Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag ab, eine Beschwerde zum nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter teilten mit, Kaspersky habe nicht ausgeführt, dass die Verwaltungsgerichte gerade durch die Art und Weise der Bearbeitung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung Grundrechte verletzt haben. Erst die eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage versetze das Bundesverfassungsgericht in die Lage, die grundrechtsrelevanten Fragen entscheiden zu können. Die tatsächlichen Umstände der Sicherheit der Software müssten zunächst von den zuständigen Fachgerichten aufgeklärt werden.