Google und andere klagen gegen das NetzDG (Bild: Google)

Eine wichtige Bestimmung des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet wird zum Start am ersten Februar teilweise nicht angewendet werden können – wie aus einer Erklärung des Bundesjustizministeriums hervorgeht. Dabei geht es um die Frage, ob Google, der Facebook-Konzern Meta und andere Netz-Plattformen künftig im grossen Stil Nutzerdaten von mutmasslichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte, die Unternehmen Google, Meta und Twitter hätten vor dem Kölner Verwaltungsgericht Rechtsschutz gegenüber dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesucht. Um dem Gericht eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen, sei eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben worden, die allerdings nur in Bezug auf diese beiden Unternehmen gilt.

Das bedeutet, dass Google und der Facebook-Konzern Meta vorerst keine Sanktionen zu befürchten haben. Eine solche Zusage sei – anders als im Strafrecht – hier möglich, da es um eine Rechtspflicht gehe, die als Ordnungswidrigkeit behandelt werde. Das US-Unternehmen habe vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neuerung des NetzDG Klage eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher. Wie Meta und Google habe Twitter auch ein Eilverfahren angestrengt. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte sich auch der Kurznachrichtendienst Twitter gegen die in Kraft tretende Neuerung des NetzDG gerichtet.