Deutschland schärft das Wettbewerbsgesetz nach (Symbolbild: Pixabay/ Jasongillman)

Nach der Verabschiedung im deutschen Bundesrat ist seit gestern Dienstag das neue Wettbewerbsrecht in Kraft. Das Bundeskartellamt erhält damit mehr Ermittlungsbefugnisse und leichteren Zugriff auf grosse Digitalunternehmen wie Google oder Facebook. "Wir werden künftig bestimmte Verhaltensweisen der Big-Tech-Unternehmen schon früher untersagen können, also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Die grosse Dynamik der Digitalwirtschaft und das rasante Wachstum der grossen Plattformen machten es notwendig, schneller und noch effektiver einschreiten zu können, erläuterte Mundt. Hier bringe das neue Wettbewerbsrecht mit dem Paragrafen 19a grosse Fortschritte. Ein vorbeugendes Eingreifen könne "ganz entscheidend dazu beitragen, die Marktmacht der grossen Plattformen einzubremsen", erklärte Mundt. Als Beispiel nannte er die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten oder die Behinderung des Marktzutritts von Dritten durch das Vorenthalten bestimmter Daten.

Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundeskartellamtes auf Basis von Paragraf 19a werden direkt vom deutschen Bundesgerichtshof entschieden. Das Überspringen der in allen sonstigen Kartellrechtsverfahren ersten Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, werde mit einer erheblichen Zeitersparnis in den Verfahren einhergehen, erwartet Mundt.