Die schweizerische "Digitale Gesellschaft" hat heute ihr Datenschutz-Konzept 2.0 lanciert, das in dieser aktualisierten Version auf dem Ansatz aufbauen will, Datenschutz aus der Verantwortung der Betroffenen herauszunehmen und stattdessen klare Rahmenbedingungen für die datenverarbeitenden Stellen festzulegen.
Konkret setzt das Datenschutz-Konzept 2.0 auf sechs Schutzziele, deren Einhaltung den Raum für Datenbearbeitung eröffnen soll, ohne dabei Privatsphäre und Grundrechte zu gefährden. Gleichzeitig fordert das Konzept konkrete Verbote, etwa im Bereich der anlasslosen Massenüberwachung, um ein grundlegendes Schutzniveau dauerhaft zu garantieren.
"Unser Ziel bleibt, Datenschutz zu einer Selbstverständlichkeit zu machen, der nicht länger in der Verantwortung jedes Einzelnen liegt. Datenschutz muss systematisch und selbstverständlich sein", erläutert dazu Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft.
Die sechs Schutzziele, die das neue Datenschutz-Konzept vorgibt:
-- Schutz vor Manipulation
-- Schutz vor Diskriminierung
-- Schutz vor Überwachung und Wahrung der Anonymität
-- Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen
-- Schutz vor Stigmatisierung
-- Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie
Basierend auf diesen Schutzzielen ergebe sich ein Konzept für einen wirksamen und zielgerichteten Datenschutz, der Vertrauen schaffe und Innovation fördere, betont die Digitale Gesellschaft. Geregelt werde dabei der Umgang mit Daten und nicht bloss mit Personendaten an sich. Das Konzept beinhaltet gemäss Mitteilung:
-- Grundsätze zur Datenbearbeitung, wonach Private und staatliche Datenbearbeitungen die Schutzziele für die Individuen und die Gesellschaft wahren müssen.
-- Ein absolutes Verbot für bestimmte Datenbearbeitungen, welche ein zu grosses Risiko für Individuen oder die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gewährleisten können (wie biometrische oder anlasslose Massenüberwachung und Social Scoring).
-- Eine substantielle Mitbestimmung der Betroffenen, wonach insbesondere eine Datenbearbeitung für diese erkennbar und eine Möglichkeit zu einem einfach wahrzunehmenden Widerspruchsrecht gegeben sein müssen.
-- Bestimmungen zur Durchsetzung des Konzepts, wie wirksame Sanktionen, wenn die Schutzziele nicht eingehalten werden.
Das Datenschutz-Konzept 2.0 will nach der Intention der Digitalen Gesellschaft neben einem wirksamen und zielgerichteten Datenschutz auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz schaffen und eine Lösung für die sogenannte Sekundärnutzung von Daten bieten. Das Konzept konzentriere sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung und nehme die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht.
Das Datenschutz-Konzept 2.0 steht den Infos zufolge ab sofort zur Verfügung.
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