Mit seiner Klage gegen die Einstufung als digitaler Torwächter ist der chinesische Bytedance-Konzern, der unter anderem das Videoportal Tiktok betreibt, gescheitert. Das in Luxemburg domizilierte Gericht der Europäischen Union hat die Klage abgeschmetter, was nun bedeutet, dass sich Bytedance sich an schärfere Regeln zugunsten der Anwender halten muss. Es gelten die neuen Regeln des Gesetzes für digitale Märkte (DMA).
Bereits im September des letzten Jahres hatte die EU-Kommission Bytedance auf die Liste gesetzt, auf der auch die andere Internet-Giganten wie etwas die Google-Mutter Alphabet, die Konzerne Amazon und Apple, oder die Buchungsplattform Booking.com sowie Meta und Microsoft stehen. Ein Unternehmen kann als Gatekeeper eingestuft werden, wenn es "wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist", heisst es.
Gemäss der Entscheidung des Gerichts in Luxemburg durfte die Kommission zu Recht davon ausgehen, dass Bytedance ein solcher Torwächter ist. Die Schwellenwerte für den Marktwert sowie zur Zahl der Nutzer in der EU würden seit Jahren erreicht. Bytedance habe auch die Vermutung nicht entkräften können, dass er erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt habe, hob das Gericht hervor. Tiktok diene Firmen als wichtiger Zugang zu Verbrauchern und Bytedance habe eine gefestigte und dauerhafte Position inne, heisst es.
Der Online-Stellenmarkt für ICT Professionals