Urheberrecht: EU-Gerichtshof weist Klage Polsens ab (Symbolbild: Pixabay/Geralt)

Das europäische Höchstgericht in Luxemburg hat heute Vormittag eine Klage Polens gegen Teile der EU-Urheberrechtsreform abgewiesen. Es verwies darauf, dass die Regelung angemessene Garantien vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäusserung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie Youtube zu wahren.

Die Copyright-Reform von 2019 sollte das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung zusichern. In einigen EU-Ländern gab es dagegen grosse Proteste.

Kritiker bemängeln vor allem, dass Plattformen wie Youtube schon beim Hochladen prüfen müssen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Das sei nur über Filter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass mehr als nötig aussortiert werde. Das käme einer Zensur gleich.



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