Das EuGericht kippt den Privacy Shield (Bild: Europ. Kommission)

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" für ungültig erklärt. Jedoch können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis von "Standardvertragsklauseln" in die USA und andere Staaten übertragen werden, so die Entscheidung der Luxemburger Richter. In dem Verfahren geht es um den Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook.

Schrems hatte bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland seine Daten an den Mutterkonzern in den USA weiterleitet. Er begründete seine Beschwerde damit, dass Facebook in den USA dazu verpflichtet sei, US-Behörden wie der NSA und dem FBI die Daten zugänglich zu machen, ohne dass Betroffene dagegen vorgehen könnten. Ein irisches Gericht wollte vom EuGH wissen, ob die sogenannten Standardvertragsklauseln und das EU-US-Datenschutzabkommen "Privacy Shield" mit dem europäischen Datenschutzniveau vereinbar sind. Die Luxemburger Richter kippte in der Folge nun das "Privacy Shield". Mit Blick auf die Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden seien die Anforderungen an den Datenschutz nicht gewährleistet. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.

Die Standardvertragsklauseln sollen im Kern Garantien dafür bieten, dass die Daten von EU-Bürgern auch bei einer Übermittlung aus der EU ins Ausland angemessen geschützt sind. Das "Privacy Shield" ist ein weiterer Kanal, der ausschliesslich für den Datentransfer in die USA zur Verfügung steht.

Schrems zeigte sich in einer ersten Reaktion überaus zufrieden mit dem Urteil. "Auf den ersten Blick scheint uns der Gerichtshof in allen Aspekten gefolgt zu sein. Dies ist ein totaler Schlag für die irische Datenschutzbehörde DPC und Facebook. Es ist klar, dass die USA ihre Überwachungsgesetze ernsthaft ändern müssen, wenn US-Unternehmen weiterhin eine Rolle auf dem EU-Markt spielen wollen."

Auf Schrems' Betreiben hatte der EuGH 2015 bereits den Vorgänger des "Privacy Shield", die Safe-Harbor-Regelung beanstandet, weil sie die Daten europäischer Bürger nicht ausreichend vor dem Zugriff von US-Behörden geschützt habe. Für diese Einschätzung spielten auch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden 2013 zur ausufernden Internet-Überwachung durch US-Geheimdienste eine wichtige Rolle.