Der deutsche Ticketanbieter Eventim darf potenziellen Kunden nicht länger auf manipulative und irreführende Weise, durch "Dark Pattern" bezeichnete Design-Tricks", eine Ticketversicherung anbieten. Das Oberlandesgericht Bamberg hat einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) teilweise stattgegeben.
Wollten Kunden Tickets auf Eventim.de bestellen, sprang ihnen im Warenkorb das Angebot einer kostenpflichtigen Ticketversicherung ins Auge - farblich deutlich hervorgehoben. Wer sich ohne Auswahl der Versicherung weiter zur Kasse klickte, kam jedoch nicht direkt dorthin. Stattdessen öffnete sich ein Fenster, in dem Eventim erneut und nachdrücklich den Abschluss der Ticketversicherung empfahl, "um Ärger und Frust über ein verpasstes Event" zu vermeiden. Erst nach einem Klick auf den Button "Ich trage das volle Risiko" konnten User bestellen.
Die Richter des Oberlandesgericht Bamberg sind der Auffassung, dass Eventim mit dem wiederholten Angebot der Ticketversicherung gegen den Digital Service Act der EU und damit zugleich gegen das Wettbewerbsrecht verstossen und dies künftig zu unterlassen hat.
Demnach dürfen Anbieter ihre Internetseiten nicht so konzipieren, dass Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidungsfreiheit massgeblich beeinträchtigt oder behindert werden. Das hatte Eventim im Streitfall nach Überzeugung des Gerichts aber getan.
Das Gericht lehnte indes den VZBV-Antrag ab, Eventim auch das erstmalige Angebot der Versicherung im Warenkorb zu untersagen. Das Angebot werde zwar herausgehoben präsentiert. Es sei aber ohne grossen Aufwand erkennbar, dass die Versicherung optional und keineswegs zwingend für den Kauf des Tickets erforderlich sei.
