Die öffentlich rechtliche Organisation "eGovernment St.Gallen digital.", die der Kanton zusammen mit den Gemeinden betreibt, beendet die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Projektpartner für die Digitalisierung des Baubewilligungs- und Planverfahrens. Die Zusammenarbeit habe sich nicht in die gewünschte Richtung entwickelt, heisst es. Das Projekt werde nun mit der zweitplatzierten Firma im Submissionsverfahren weitergeführt. Man rechne derzeit nicht mit Verzögerungen und nur mit geringen Mehrkosten.
Der neue Projektpartner, dessen Name erst nach Vertragsabschluss bekannt gegeben werde, verfüge über umfangreiche Erfahrung in der Umsetzung vergleichbarer Vorhaben in anderen Kantonen, wird in der Aussendung betont. Ziel sei es, noch im Herbst 2025 einen Projekt- sowie Betriebsvertrag abzuschliessen.
Die Vorstellungen der Parteien über wesentliche Punkte, darunter die Projektentwicklung und Lösungsinhalte, seien in der letzten Zeit erheblich voneinander abgewichen. Aus Sicht von "eGovernment St.Gallen digital." sei das Risiko einer Projektverzögerung und damit verbunden von Mehrkosten entstanden. Dieses Risiko wollte die "eGovernment St.Gallen digital." demnach nicht tragen.
Zwar entschädige "eGovernment St.Gallen digital." den bisherigen Partner für erbrachte Leistungen. Darüber hinaus werde der Firma aber keine Abfindung bezahlt. Ob und wie weit bereits abgelieferte Arbeitsergebnisse von dem neuen Lieferanten übernommen und weiterverwendet werden könnten, werde derzeit inhaltlich und rechtlich geprüft. Eine Zeitverzögerung bis zur Einführung des digitalen Baubewilligungs- und Planverfahren sei aktuell nicht zu erwarten.
Mit dem Projekt "eBauSG" überführen der Kanton St.Gallen und die Gemeinden die Baubewilligungs- und Planverfahren in die digitale Praxis. Die Arbeiten dazu laufen seit 2022. Viele Kantone haben bereits ein digitales Instrument für das Verfahren eingeführt, während nahezu alle übrigen entweder an dessen Einführung arbeiten oder die Einführung derzeit prüfen. Der Kanton St.Gallen rechnete mit der Inbetriebnahme des digitalen Baubewilligungs- und Planverfahren im Jahr 2027. Dieses Ziel bleibe nach der Trennung vom bisherigen Projektpartner erreichbar, wird in der Mitteilung betont.
