Die Regierung des Kantons St.Gallen will als erster Kanton die gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche mit der elektronischen Unterzeichnung von kantonalen Referenden und Initiativen (E-Collecting) schaffen. Der entsprechende Entwurf geht jetzt in die Vernehmlassung.
Beim E-Collecting geht es um das Sammeln von elektronischen Unterschriften für Volksinitiativen oder Referendumsbegehren – entweder anstelle von Unterschriften auf Papier oder in Kombination mit diesen. E-Collecting soll das Sammeln vereinfachen. Zudem würden falsche und mehrfache Unterzeichnungen verhindert, weil die Unterschriften automatisch mit dem Stimmregister abgeglichen würden, heisst es.
E-Collecting entlaste die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssten. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten erstmals in der Schweiz Erfahrungen gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse ist, wird in der kantonalen Aussendung betont.
Die Regierung schlägt vor, dass E-Collecting im Pilotversuch mit einer Fixanteillösung angeboten werde. Das heisst, dass höchstens 50 Prozent der für das Zustandekommen eines Begehrens notwendigen gültigen Unterschriften in elektronischer Form gesammelt werden könnten. Die Regierung könne diesen Anteil durch Verordnung auf höchstens 75 Prozent erhöhen.
Mit der Möglichkeit einer Erhöhung könne die Wirkung von E-Collecting auf die direktdemokratischen Instrumente erprobt werden. Nach sieben Jahren will die Regierung dem Kantonsrat dann einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.
Parallel zu den gesetzlichen Grundlagen arbeitet der Kanton St.Gallen laut Mitteilung an der technischen Umsetzung der E-Collecting-Plattform. Die Regierung hat den Zuschlag für deren Realisierung bereits im Oktober 2023 nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Abraxas Informatik erteilt. Die E-Collecting-Plattform muss den Anganbe zufolge erhöhten Sicherheitsanforderungen genügen, sowohl was die zweifelsfreie Authentifizierung der Personen angeht, die eine Sammlung unterstützen, als auch mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben und die Einhaltung des Stimmgeheimnisses.
Ab Frühjahr 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Verfügung stehen, zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auch für Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene. Die Vernehmlassungsunterlagen sind bereits elektronisch auf der Webseite des Kantons St.Gallen abrufbar. Stellungnahmen sind bis am 18. November möglich.

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