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Der Kanton Zürich forciert die Einführung des elektronischen Patientendossiers. Der Regierungsrat stellt dem Kantonsrat den Antrag, einen Beitrag aus dem Lotteriefonds für die notwendige Anschubfinanzierung zu bewilligen. Diese decke die Aufbaukosten für die Infrastruktur und ermögliche eine rasche Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD).

Die Bundesversammlung hat am 19. Juni 2015 das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verabschiedet. Das Gesetz wird voraussichtlich 2017 in Kraft treten. Es regelt die Voraussetzungen für die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) in der Schweiz. Ziel ist es laut Mitteilung des Kantons, den Austausch von Informationen zwischen Leistungserbringern des Gesundheitswesens (Ärzte, Spitäler, Heime, Spitex-Organisationen, Apotheken usw.) entlang des Behandlungspfads zu erleichtern. Dies soll die Behandlungsqualität insbesondere bei chronischen Krankheiten steigern. Im Weiteren sollen unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und die Medikationssicherheit verbessert werden. Insbesondere aber bekämen die BürgerInnen erstmals einen umfassenden Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten und würden so in ihrer Entscheidungskompetenz und Eigenverantwortung gestärkt.

Über das EPD stehen die behandlungsrelevanten medizinischen Daten eines Patienten – z.B. Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten oder Pflegedokumentationen – umfassend und unabhängig von Ort und Zeit zur Verfügung. Die Daten werden jedoch nicht zentral zusammengezogen und gespeichert, sondern bleiben bei den jeweiligen Leistungserbringern und werden von diesen bei Bedarf nach vorgegebenen Standards und Prozessen online zur Verfügung gestellt.

Die PatientInnen würden aber selber entscheiden, ob sie ein EPD eröffnen wollen oder nicht. Sie können auch selbst festlegen, wer Zugriff auf welche Daten haben soll. Auch für die ÄrztInnen ist eine Beteiligung am Datenaustausch freiwillig. Einzig die Spitäler und Pflegeheime müssen nach Ablauf einer drei- bzw. fünfjährigen Übergangsfrist den elektronischen Datenaustausch sicherstellen können und müssen sich zu diesem Zweck einer sogenannten EPD-Gemeinschaft anschliessen.

Der Regierungsrat habe sich im Rahmen seines Legislaturprogamms 2015–2019 zum Ziel gesetzt, die Einführung des EPD zu unterstützen, heisst es. Der Kanton werde jedoch die dazu notwendige Infrastruktur weder selbst aufbauen noch betreiben. Dies liege vielmehr in der Verantwortung der Leistungserbringerverbände. Der Verband Zürcher Krankenhäuser, die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, Curaviva Kanton Zürich, der Spitex-Verband Kanton Zürich und der Apothekerverband des Kantons Zürich haben sich zu diesem Zweck zusammen mit dem Kanton Zürich in einem privaten Trägerverein zusammengeschlossen.

Der Trägerverein werde die EPD-Gemeinschaft zusammen mit dem technischen Partner Swisscom Health aufbauen und selbsttragend betreiben. Notwendige Voraussetzung dazu sei eine Anschubfinanzierung für die Initialarbeiten und für die Förderung einer raschen Verbreitung des EPD. Ziel sei es, im Kanton Zürich eine einzige EPD-Gemeinschaft zu schaffen und so das Entstehen von mehreren Parallelgemeinschaften mit entsprechenden Mehrkosten zu vermeiden. Der Trägerverein hat ein entsprechendes Beitragsgesuch im Umfang von 4,75 Millionen Franken an den Lotteriefonds des Kantons Zürich gerichtet. Davon werden über die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzhilfen rund 1,9 Millionen Franken an den Kanton zurückfliessen, so dass der Lotteriefonds netto mit rund 2,85 Millionen Franken belastet wird. Die Investition in die EPD-Infrastruktur biete den Leistungserbringern auch einen Nutzen für die kostengünstige elektronische Abwicklung von administrativen Prozessen wie dem Versand von Überweisungs- oder Laborberichten usw., heisst es. Über solche Mehrwertleistungen soll der spätere Betrieb der Plattform nachhaltig finanziert werden, so dass die öffentliche Hand nur für die zwingend notwendige Anschubfinanzierung in der Aufbau- und Einführungsphase in Anspruch genommen werde. Ausserdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, über die technische Plattform den daran interessieren Einwohnerinnen und Einwohnern neben dem EPD weitere gesundheitsbezogene Dienstleistungen anzubieten.