Uber: Verhandlungen mit Fahrer in Genf gescheitert (Logo: Uber)

In Genf ist es zu keiner Einigung zwischen dem Fahrdienst Uber und seinen FahrerInnen kommen. Im Rahmen einer Versammlung lehnten die FahrerInnen den Vorschlag für eine Vereinbarung ab, mit der die Lohnnachzahlungen geregelt werden sollten. Das Schweizer Bundesgericht hatte ja Ende Mai entschieden, dass Uber in Genf unter des Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge falle und deshalb seine Fahrer wie Angestellte und nicht wie Selbstständige behandeln müsse.

Laut der Genfer Staatsrätin und Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) warte sie nun auf einen Vorschlag von Uber zu den Lohnnachzahlungen und werde prüfen, ob dieser rechtskonform sei. Aufgrund der Aussetzung des Berufsverbots hat das Unternehmen bis zum 15. Oktober Zeit, sich rechtskonform zu verhalten. Wie es weiter geht, falls keine Einigung zustande kommt, war zunächst nicht klar. "Ich schliesse keine Möglichkeit aus", sagte Fischer.

Die Gewerkschaften fordern den Staat weiterhin auf, das Gesetz durchzusetzen. Die Uber-Angestellten verdienten kaum mehr als Almosen, schrieben die Gewerkschaften SIT und Unia in einer Stellungnahme.

Den Gewerkschaften zufolge bot Uber an, 15,4 Millionen Franken an ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen für den Zeitraum von Januar 2017 bis Juni 2022 zu zahlen, wie Jean-Luc Ferrière, Co-Generalsekretär der Gewerkschaft SIT, erläuterte. Für entgangene Spesen machte Uber nach Gewerkschaftsangaben zudem das "unwürdige Angebot", eine Nachzahlung in Höhe von 4,6 Millionen Franken zu leisten. "Diese Spesenpauschale wurde auf einer Basis von 10,5 Rappen pro Kilometer berechnet, gegenüber den von den Chauffeuren geforderten 70 Rappen", sagte Caroline Renold, Anwältin bei der Unia.

Unter Berücksichtigung der Wartezeit zu 28 Franken pro Stunde kommen die Gewerkschaften auf 46 Millionen Franken an entgangenen Spesen. Die Chauffeure waren bereit, auf ein Minimum von 12 Millionen Franken einzutreten", erläuterte sie. Die angebotenen 4,6 Millionen seien rechtlich nicht haltbar. Die Gewerkschaftsvertreter wiesen darauf hin, dass die Spesen die Hälfte des Einkommens der Fahrerinnen und Fahrer ausmachten. "Wir zählen auf den Staatsrat und das Departement, dass sie das Recht durchsetzen und das Lohndumping bekämpfen", sagte Renold weiters. Sollte es zu einer Einigung zwischen Uber und dem Kanton kommen, könnten die Fahrer ihre Ansprüche nur vor dem Arbeitsgericht geltend machen, da das Schweizer Recht keine Sammelklagen zulässt.

Seitens Uber Schweiz bedauerte man in einer Aussendung, dass es "angesichts der erheblichen Komplexität der Situation" zu keiner Einigung gekommen sei. Man wolle aber weiterhin "konstruktiv mit dem Kanton Genf zusammenarbeiten".