Die digitale Transformation soll die Verwaltungsarbeit in der Schweiz erleichtern und beschleunigen, wobei sie allerdings auch zu Abhängigkeiten von Technologien und Anbietern führt. Um diesen Risiken bei der Bundesverwaltung zu begegnen, hat der Delegierte des Bundesrates für digitale Transformation und IKT-Lenkung, nach Beratung mit dem Digitalisierungsrat Bund, Leitlinien erlassen, die den Umgang mit digitaler Souveränität in der Bundesverwaltung festlegen sollen.
Und zwar sollen die Leitlinien sicherstellen, dass digitale Souveränität einheitlich verstanden wird und in Zukunft systematisch in allen relevanten Projekten beurteilt und gestärkt werde, wie die Bundeskanzlei via Aussendung mitteilt. Ziel sei es, Handlungs- und Kontrollfähigkeit der Bundesverwaltung im digitalen Raum zu erhalten und zu stärken, Risiken frühzeitig zu erkennen und Spannungsfelder zwischen Zielsetzungen wie Kontrolle, Datenschutz oder Kosten abzuwägen. Die Leitlinien sollen dabei berücksichtigen, dass digitale Souveränität zahlreiche unterschiedliche Aspekte umfasse – von Daten über technische Komponenten bis hin zu rechtlichen Rahmenbedingungen – was eine einheitliche Beurteilung anspruchsvoll mache.
Die Leitlinien definieren demnach sechs strategische Eckwerte für Digitalprojekte des Bundes:
-- Unabhängigkeit und Kontrolle: Das Ziel sei es, Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern, Technologien oder proprietären Lösungen zu vermeiden oder gezielt zu reduzieren. Da eine vollständige Unabhängigkeit in den meisten Fällen nicht realistisch sei, soll zumindest die Kontrollfähigkeit erhalten bleiben.
-- Kosten und Wirtschaftlichkeit: Digitale Souveränität soll effizient und ressourcenschonend erreicht werden.
-- Resilienz: Anwendungen, Infrastrukturen und Prozesse müssten auch bei Störungen oder Angriffen funktionsfähig bleiben oder rasch wiederhergestellt werden können.
-- Datenschutz und Informationssicherheit: Personen- und Geschäftsdaten müssten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation geschützt werden.
-- Zusammenarbeit mit Partnern und Standards: Daten, Wissen, Anwendungen und Infrastrukturen sollen gemeinsam mit Partnern genutzt werden (beispielsweise Kantone).
-- Innovation und Zweckmässigkeit: Prozesse und Technologien sollen einfach angewendet werden können und vielfältige Anwendungs- und Skalierungsmöglichkeiten bieten.
Die Leitlinien sollen zudem vorgeben, dass bei Vorhaben mit digitalen Souveränitätsrisiken oder strategisch bedeutenden Abhängigkeiten der Digitalisierungsrat Bund zu informieren sei.
Die strategischen Eckwerte wurden laut den Infos unter der Federführung der Bundeskanzlei erarbeitet und mit dem Digitalisierungsrat Bund abgestimmt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Generalsekretariate wirkten auch Fachämter mit spezifischen Zuständigkeiten im Bereich der Digitalisierung und der digitalen Souveränität mit – namentlich das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik, das Bundesamt für Statistik, das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation sowie die Direktion für Völkerrecht.
In einem nächsten Schritt sollen die Eckwerte auch in das Projektmanagement der Bundesverwaltung integriert (Hermes) werden, damit gewährleistet sei, dass in Projekten des Bundes digitale Souveränität systematisch beurteilt werde und die Überlegungen dokumentiert seien. Die Bundeskanzlei werde gemeinsam mit anderen Ämtern ergänzende Hilfsmittel und Informationsangebote erarbeiten, heisst es dazu abschliessend.
