Symbolbild: UTSA.edu

Der schweizerische Bundesrat hat die Leitlinien für den Umgang mit der künstlichen Intelligenz (KI) durch die Bundesverwaltung verabschiedet. Die Leitlinien sollen als Orientierungsrahmen dienen. Sie wurden gemäss Mitteilung von der interdepartementalen Arbeitsgruppe künstliche Intelligenz unter Federführung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ausgearbeitet.

Der Bundesrat wolle für KI die bestmöglichen Rahmenbedingungen sicherstellen, denn sie sei als Grundlagentechnologie ein wesentlicher Bestandteil der fortschreitenden Digitalisierung, weise ein erhebliches Innovations- und Wachstumspotenzial auf und werde in einer Vielzahl von Bereichen bereits erfolgreich angewendet. Gleichzeitig sei es dem Bundesrat ein Anliegen, angemessen auf die Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz zu reagieren.

Auf Basis des Berichts "Herausforderungen der künstlichen Intelligenz" habe er darum das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek und der interdepartementalen Arbeitsgruppe künstliche Intelligenz (Idag KI) Leitlinien auszuarbeiten. Diese sollen der Bundesverwaltung sowie den Trägern von Verwaltungsaufgaben des Bundes einen allgemeinen Orientierungsrahmen bieten und eine kohärente Politik in Bezug auf KI gewährleisten.

Mit sieben Leitlinien soll ein entsprechender Orientierungsrahmen definiert werden:
- Den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Bei Entwicklung und Einsatz von KI sollen Würde und Wohl des Menschen sowie das Gemeinwohl an vorderster Stelle stehen. Besondere Bedeutung kommt dem Schutz der Grundrechte zu.
- Rahmenbedingungen für Entwicklung und Anwendung von KI: Der Bund gewährleiste weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen, so dass die Chancen der KI für eine Stärkung von Wertschöpfung und nachhaltiger Entwicklung genutzt werden könnten. Die Schweiz soll sich zu einem führenden Standort für Forschung und Anwendung sowie für Unternehmen im Bereich KI weiterentwickeln.
- Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit: Auf KI gestützte Entscheidungsprozesse sollten so gestaltet sein, dass sie überprüfbar und nachvollziehbar sind.
- Verantwortlichkeit: Um im Falle eines Schadens, eines Unfalls oder einer Gesetzeswidrigkeit die Verantwortlichkeiten klären zu können, müsse beim Einsatz von KI die Haftung klar definiert sein. Die Verantwortlichkeit dürfe nicht an Maschinen delegiert werden können.
- Sicherheit: KI-Systeme müssen sicher, robust und resilient konzipiert sein, um eine positive Wirkung zu entfalten und nicht anfällig für Missbrauch oder Fehlanwendungen zu sein.
- Aktive Mitgestaltung der Gouvernanz von KI: Die Schweiz soll die globale Gouvernanz von KI aktiv mitgestalten und sich bei der Erarbeitung von globalen Standards und Normen gemäss ihren Interessen und Werten einbringen.
- Einbezug aller betroffenen nationalen und internationalen Akteure: Die Schweiz soll sich dafür einsetzen, dass in den Debatten um die Gouvernanz von KI alle relevanten Anspruchsgruppen in die politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Darüber hinaus sollen für den Politikbereich Bildung und die Wissenschaft sowie für die Anwendbarkeit KI-relevanter Rechtsnormen spezifische Leitlinien formuliert werden, heisst es.

Mit der Ausarbeitung der strategischen Leitlinien habe nun die interdepartementale Arbeitsgruppe künstliche Intelligenz ihre Arbeit abgeschlossen. Deswegen habe der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. November beschlossen, die Arbeitsgruppe aufzulösen. Eine regelmässige Beurteilung hinsichtlich der Anwendung und Weiterentwicklung der Leitlinien werde künftig vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zusammen mit den betroffenen Bundesstellen sichergestellt. Die Strategie "Digitale Schweiz" und die Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024 sollen dabei als Referenzrahmen dienen, heisst es abschliessend.



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