Meta: EuGH schränkt Datennutzung für Werbung weiter ein (Logobild:Meta)

In einem am Freitag gefällten Urteil schiebt der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Verarbeitung bestimmter persönlicher Nutzerdaten durch den Facebook-Mutterkonzern Meta einen Riegel vor. Soziale Netzwerke dürften Daten, die sie zur zielgerichteten Werbung erhalten haben, nicht zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung verwenden, heisst es im Urteil. Damit unterstützt das Gericht eine vom Datenschutzaktivisten Max Schrems eingebrachte Klage und folgt auch der Empfehlung des Generalanwalts Athanasios Rantos vom vergangenen April.

Hintergrund dazu ist, dass Schrems gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung, geklagt hat. Schrems hatte Letztere bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht. Zwar dürfe diese öffentlich gemachte Information unter Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. "Dieser Umstand allein berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen."

Das bedeutet konkret: Auch wenn jemand seine sexuelle Orientierung öffentlich macht, darf Facebook keine weiteren Daten über dessen sexuelle Orientierung verarbeiten, die andere Anbieter Facebook zum Zweck personalisierter Werbung zur Verfügung gestellt haben. Schrems und die von ihm geleitete Datenschutzgruppe "None Of Your Business" (NOYB) haben gegen mehrere Internetkonzerne Beschwerden eingereicht und Verfahren angestrengt.

Schrems zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. "Die Unternehmen müssen sich jetzt ein Lösch-Konzept für die von ihnen gesammelten Daten überlegen und darüber nachdenken, welche Daten, die sie in den vergangenen Jahren gesammelt haben, behalten dürfen", betonte er gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.