Die niederländische Datenschutzbehörde hat den US-amerikanischen Streaminganbieter Netflix knapp fünf Jahre nach Einreichung einer Beschwerde der Datenschutzorganisation Noyb von Max Schrems zu einer Strafzahlung von 4,75 Millionen Euro Strafe verdonnert. Grund dafür ist laut Urteil, dass Netflix seine Kunden nicht ausreichend über die Verwendung ihrer Daten informiert haben soll. Allerdings sei der Fall damit noch nicht zur Gänze abgeschlossen, lässt Noyb dazu wissen.
Netflix hat bei der Datenschutzbehörde zwar gegen die Strafe Einspruch erhoben, nicht aber gegen die Entscheidung als Ganzes. Noyb-Datenschutzjurist Stefano Rossetti zeigte sich erfreut über die Entscheidung der niederländischen Behörde, die "in vielen Punkten der Beschwerde auf der Seite von Noyb" stehe. Parallel dazu aber kritisierte er die Dauer des Verfahrens.
Wie die NGO weiters betont, hebe die Entscheidung der Niederländer zwar eine Reihe wichtiger Probleme von Netflix‘ im Umgang mit Auskunftsersuchen hervor, gleichzeitig aber lasse sie einen wesentlichen Punkt aus. Denn Netflix habe es nicht nur versäumt, ausreichend darüber zu informieren, warum es Daten sammelt und was es damit macht. Das Unternehmen habe es nicht einmal geschafft, dem Beschwerdeführer eine vollständige Kopie der Daten zur Verfügung zu stellen, so Nyob.
Insgesamt reichte die NGO des Wiener Juristen Max Schrems im Jänner 2019 acht Beschwerden gegen eine Reihe von Streaming-Anbietern wie Amazon, Apple Music, Spotify, Youtube und Netflix ein. Alle diese Unternehmen haben es den Angaben von Noyb zufolge "auf die eine oder andere Weise nicht geschafft, angemessen auf Auskunftsersuchen (Artikel 15 DSGVO) zu reagieren". Wie Nyob herausstreicht, verpflichte das in der DSGVO verankerte Auskunftsrecht Unternehmen, ihren Nutzer:innen eine Kopie aller über sie gespeicherten Rohdaten bereitzustellen. Sie müssten darüber hinaus zusätzliche Informationen über die Quellen und Empfänger der Daten, den Zweck der Datenverarbeitung oder Informationen über die Länder, in denen die Daten gespeichert sind, zur Verfügung stellen. Auch über die Speicherdauer müssten sie informieren, so die Schrems-NGO.

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