Hat rechtliche Änderungen in der Schweiz vorgenommen: Uber (Logo: Uber)

Nach zahlreichen Beanstandungen hat der Online-Fahrdienstvermittler Neuerungen in seiner App bekannt gegeben. FahrerInnen können demnach die Preise künftig selber festlegen, mit eigener strategischer Preisgestaltung oder mit individuellen Aufschlägen auf den empfohlenen Preisen. Sie erhalten vor Annahme einer Fahrt ausserdem zusätzliche Informationen über den Anfahrtsweg, das Rating des Fahrgastes und mehr. So sollen sie selber informierte Entscheide fällen, welche Fahrten sie annehmen. Im Weiteren könnten Kunden neu bevorzugte LieblingsfahrerInnen speichern und für spätere Fahrten vorbuchen, was den Uber-FahrerInnen die Möglichkeit einräume, sich eine eigene Stammkundschaft aufzubauen.

Wie Uber-Schweiz Chef Steve Salom betont, könne die lokale Nachfrage in der Schweiz von Uber aktuell nicht an allen Orten befriedigt werden, weil regulatorische Hürden einen Ausbau verhinderten. Der Konflikt drehe sich vor allem um den Schutz der Arbeitnehmer und die Frage, ob diese als Angestellte von Uber gelten oder Selbständigerwerbende sind. In Sitten und Freiburg sollen deshalb die Uber-Leistungen zu 100 Prozent von Taxis erbracht werden, damit die geltenden Vorschriften eingehalten werden könnten.

Der ICT-Wirtschaftsverband Swico begrüsst die Schritte, die Uber unternimmt, um seine Leistungen innerhalb des geltenden Rechtes erbringen zu können, weist aber darauf hin, dass dieses dringend reformiert werden müsse. Schliesslich habe die Plattformwirtschaft in unserer Gesellschaft einen festen Platz eingenommen und werde noch an Bedeutung gewinnen

"Das Festhalten an starren Definitionen wird den Chancen der Digitalisierung nicht gerecht", kommentiert Swico-Geschäftsführerin Judith Bellaiche. "Swico wird sich daher weiterhin für eine Modernisierung der Sozialversicherungen und eine Flexibilisierung des Arbeitsrechts einsetzen."