Logo: Uber

Die Fahrer des US-amerikanischen Online-Fahrdienstvermittlers Uber dürfen in Brüssel nach einer rund zweiwöchigen Zwangspause ihre Arbeit unter bestimmten Bedingungen wieder aufnehmen. Die Regierung der belgischen Hauptstadt verabschiedete eine entsprechende Übergangslösung. Das Brüsseler Berufungsgericht hatte entschieden, dass ein Verbot für Privatpersonen, Taxifahrten anzubieten, auch für bestimmte Berufskraftfahrer gelten soll. Uber gewährte den Fahrern infolge dessen keinen Zugang mehr zur Plattform UberX. Hunderte Fahrer demonstrierten damals wegen des drohenden Fahrtenstopps.

Die neue Regelung soll speziell für jene Fahrer gelten, die ihr Einkommen hauptsächlich aus dieser Tätigkeit beziehen. Eine Voraussetzung sei demnach, dass sie mindestens 20 Stunden pro Woche als Uber-Fahrer arbeiteten. Zu den weiteren Bedingungen gehöre etwa, dass nur online gebuchte Fahrten ausgeführt werden dürften. Auf Taxi-Parkplätzen dürften die Uber-Fahrer demnach nicht parken. Auch Uber selbst müsse der Mitteilung zufolge einige Voraussetzungen erfüllen, heisst es weiters dazu. Die Regel soll solange gelten, bis die Reform der Brüsseler Taxi- und Verkehrsregeln umgesetzt sei.