In den USA bald verboten: Software von Kaspersky (Logobild: ICTK)

Schwerer Schlag für Kaspersky. Die US-amerikanische Regierung verbietet ab 20. Juli den Einsatz dieser russischen Virenschutzsoftware in den Vereinigten Staaten. Nach ausgiebigen Untersuchungen sei man zum Schluss gekommen, dass dies der einzige Weg sei, Bedenken in Bezug auf die nationale Sicherheit auszuräumen, heisst es dazu seitens der Unterbehörde des US-Handelsministeriums. Daher dürfe Kaspersky dem 29. September auch keine Updates mehr einspielen, womit die Software gegen neu dazukommende Bedrohungen defacto nutzlos würde. Ab dann sei auch der Weiterverkauf verboten. Die Übergangsfrist Anwendern die Zeit geben, zu anderen Anbietern zu wechseln.

Als Grund für das Verbot verweist die Administration Biden auf die Cyberangriffsfähigkeiten der russischen Regierung und deren Möglichkeiten, Aktivitäten von Kaspersky zu beeinflussen. Software der Firma sei in der Lage, Informationen von US-Unternehmen und -Bürgern zu sammeln, die von der russischen Regierung missbraucht werden könnten, argumentiert das Büro für Industrie und Sicherheit. Es drohten aber keine Strafen, wenn Kaspersky-Software weitergenutzt wird, heiss es.

In einer ersten Reaktion kündigte Kaspersky an, zum Schutz des Geschäfts gerichtlich gegen den Entscheid der Behörde vorzugehen. Man gehe davon aus, dass die Entscheidung "auf Basis des aktuellen geopolitischen Klimas und theoretischer Besorgnis" getroffen worden sei und nicht aufgrund einer Analyse der Software und Dienste der Firma, so das russische Softwarehaus. "Kaspersky betreibt keine Aktivitäten, die die nationale Sicherheit der USA bedrohen", heisst es in einer entsprechenden Stellungnahme auf auf dem Mikroblogging-Dienst X, vormals Twitter.

Kaspersky hat schon seit Jahren einen schweren Stand im Westen. In Deutschland zum Beispiel warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit dem Bezug auf den Überfall Russlands auf die Ukrain vor dem Einsatz der Software. In den USA ist bereits seit 2017 die Installation auf Behördengeräten untersagt.