EU-Gericht reduziert Kartellbusse für Infineon

Muss weniger zahlen: Infineon (Bild: Infineon)

Das EU-Gericht hat die von der EU-Kommission verhängte Kartellbusse gegen den deutschen Chiphersteller Infineon weitgehend bestätigt – aber um fast 6 Mio. Euro reduziert. Somit muss Infineon noch knapp 76,9 Mio. Euro Strafe zahlen, wie die Luxemburger Richter entschieden. Infineon kann gegen den Beschluss jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen. Dieser hatte sich bereits 2018 mit dem Fall beschäftigt und entschieden, dass das untergeordnete EU-Gericht, das die Kartellbussen zuvor bereits bestätigt hatte, die Strafe gegen Infineon erneut prüfen müsse.

Alphabet will gegen EU-Kartellstrafen berufen

Google-Mutter Alphabet legt bei EU-Gerichtshof Berufung ein (Bild: Alphabet)

Die Google-Mutter Alphabet will vor Europas zweithöchstem Gericht gegen die erste von drei saftigen EU-Kartellstrafen vorgehen. Die EU-Regulierungsbehörden hatten gegen das Unternehmen in diesem Fall eine Geldbusse in Höhe von 2,4 Milliarden Euro verhängt. In der Begründung hiess es, Google benachteilige kleinere europäische Preisvergleichsportale bei der Berücksichtigung in Suchergebnissen, bevorzuge weiterhin sein eigenes Preisvergleichsangebot und halte sich damit nicht an EU-Vorgaben.

Weko startet kartellrechtliche Untersuchung im Bereich optischer Netzwerke

Symbolbild: Pixabay/ Chatawat

Da die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) stichhaltige Hinweise zu Submissionsabreden (Absprachen bei Ausschreibungen) zwischen mehreren Unternehmen im Bereich optischer Netzwerke erhalten hat, hat sie eine offizielle Untersuchung dazu eingeleitet. Dabei ist es auch zu Hausdurchsuchungen gekommen.

Apple Pay im Fokus von EU-Kartellbehörde

Apple Pay: Die EU bereitet Probleme (Bild: Apple)

Der US-iPhone-Hersteller Apple sieht sich in Europa mit weiteren regulatorischen Problemen konfrontiert: Im Fokus der EU-Kartellbehörden steht die Frage, ob Online-Vertriebsunternehmen von Apple beeinflusst wurden, den mobilen Bezahldienst Apple Pay anstelle von konkurrierenden Diensten zu nutzen. Dies geht aus einem EU-Dokument hervor.

Facebook Ziel einer umfassenden kartellrechtlichen Untersuchung

Muss sich kartellrechtlichen Bedenken stellen: Facebook (Logo: FB)

Etliche US-Bundesstaaten haben sich einer Allianz angeschlossen, die kartellrechtliche Bedenken gegen den Online-Riesen Facebook prüfen will. Das Bündnis zählt einer Mitteilung zufolge mittlerweile 47 Generalstaatsanwaltschaften. Damit steht die überwiegende Mehrheit der US-Bundesstaaten hinter der Untersuchung. Die Untersuchung soll klären, ob Facebook den Wettbewerb behindert und die Datensicherheit vernachlässigt hat. Zudem soll ermittelt werden, ob Nutzer in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt und die Preise für Werbeanzeigen in die Höhe getrieben wurden.

Facebook droht weiteres Ungemach durch US-Kartelluntersuchung

Facebook steht vor einer weiteren Kartelluntersuchung (Logo: FB)

Dem weltgrössten Online-Netzwerk Facebook droht eine weitere Kartelluntersuchung in den USA: Nun wolle auch das Justizministerium Ermittlungen einleiten, sagte eine mit der Sache vertraute Person. Dies wäre bereits die vierte laufende Untersuchung gegen den US-Konzern. Facebook wollte sich zunächst nicht dazu äussern. Mit Nachforschungen sind derzeit die Wettbewerbsbehörde FTC, eine Gruppe von Generalstaatsanwälten sowie der Justizausschuss des Repräsentantenhauses beschäftigt.

Deutsches Kartellamt will an die Datenschätze der grossen Online-Konzerne

Symbolbild: Pixabay/CCO

Von Nutzern eingesammelte Datenbestände sollen nach Ansicht des deutschen Bundeskartellamts nicht dauerhaft Exklusiveigentum eines vielleicht auch noch marktbeherrschenden Unternehmens sein dürfen. Es gebe bereits erste Verfahren von Wettbewerbsbehörden, die darauf abzielten, Wettbewerbern Zugang zu solchen Daten einzuräumen. Die grossen Online-Plattformen hätten über Jahre Daten angesammelt, die neue Konkurrenten oder kleinere Wettbewerber nicht hätten. Plattformen verfügten so über "perfekte Persönlichkeitsprofile" von Nutzern, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

US-Generalstaatsanwälte schiessen sich auf Google ein

Google steht im Zentrum weitreichender Kartelluntersuchungen (Logo: Google)

Über 30 der US-amerikanischen Generalstaatsanwälte wollen kommende Woche umfangreiche Untersuchungen gegen Google eröffnen. Dabei soll ermittelt werden, ob der Internetkonzern gegen das Kartellrecht verstösst. Das berichtet die "Washington Post" unter Berufung auf mit den Plänen vertraute Personen. Die Untersuchung soll sich auf die Überlappung von Privatsphäre und Kartellrecht fokussieren.

Deutschland: Facebook punktet vor Gericht in Verfahren um Auflagen des Kartellamts

Facebook landet in Deutschland gerichtlichen Punktesieg (Logo: FB)

Der US-Internetriese Facebook muss Auflagen des deutschen Bundeskartellamts bei der Verarbeitung von Nutzerdaten vorerst nicht umsetzen. Die Anordnungen der Wettbewerbshüter seien möglicherweise rechtswidrig und deshalb ausser Vollzug gesetzt worden, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit. Die Bonner Behörde hatte im Februar erklärt, Facebook sei auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend und missbrauche diese Stellung beim Sammeln und Verwerten von Daten.

Deutsches Kartellamt hat Internet-Riesen weiterhin im Visier

Internet-Riesen wie Amazon sind weiter im Visier der deutschen Kartellbehörden (Bild: Unsplash/ Christian Wiediger)

Das deutsche Kartellamt will Internet-Riesen weiter genau auf die Finger schauen, laut Kartellamtschef Andreas Mundt habe es eine klare digitale Agenda. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Das Kartellamt hatte zahlreiche Verfahren in dem Wachstumsmarkt angestrengt. Unter anderem haben die Wettbewerbshüter Amazon ins Visier genommen und prüfen, ob der Online-Händler auf seiner Plattform den Wettbewerb anderer Händler behindert. Das Kartellamt treibe dieses Verfahren voran, unterstrich Mundt.

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