Mobilfunkbetreiber müssen für sichere Notrufe ab 2031 Notstrom sicherstellen
Verfasst von ictk am Mi, 14. Januar 2026 - 13:16Die schweizerischen Mobilfunkbetreiber müssen ab 2031 an wichtigen Standorten und bei Antennen eine Notstromversorgung einbauen. Damit soll die Mobilfunkversorgung bei Stromunterbrüchen während mindestens vier Stunden aufrechterhalten werden. Der Bundesrat hat dazu eigens die Fernmeldedienstverordnung (FDV) angepasst.
