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In Deutschland dürfen die Sicherheitsbehörden künftig zur Verbrechensbekämpfung auch auf Messenger-Dienste wie Whatsapp zugreifen. Entspechende Änderungen der Strafprozessordnung, wonach bei besonders schweren Straftaten die Onlinedurchsuchung und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eingesetzt werden darf, hat der Deutsche Bundestag beschlossen.

Die Behörden können somit bei der Quellen-TKÜ mit einer Überwachungssoftware die laufende Kommunikation eines Verdächtigen auf einem Gerät mitlesen und aufzeichnen, bevor sie verschlüsselt wird. Bei der Onlineüberwachung können auch Speichermedien wie Festplatten zu Ermittlungszwecken ausgelesen werden. Für den Einsatz beider Instrumente sollen aber strenge Voraussetzungen gelten.

Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere hatte sich in den vergangenen Wochen für die Änderungen starkgemacht und dafür Unterstützung seiner Länderkollegen erhalten. Nach der Verabschiedung erklärte de Maiziere, es sei immer öfter zu beobachten, dass Kriminelle verschlüsselt kommunizierten. Für Behörden werde es dadurch immer schwieriger, auch schwerste Straftaten aufzuklären.

Linkspartei und Grüne lehnten die Neuregelung als massiven Eingriff in die Bürgerrechte ab. Sei die Schnüffelsoftware einmal installiert, könne die Reichweite der Überwachung kaum kontrolliert werden. Das Gesetz habe ein „Anwendungsfeld, das seinesgleichen sucht“, kritisierte der Linken-Politiker Jörn Wunderlich in der Bundestagsdebatte.



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