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Dem weltgrössten Sozialen Netzwerk Facebook droht Ungemach in Deutschland. Das deutsche Kartellamt erwägt Sanktionen gegen die Plattform, sollte das Unternehmen das Sammeln von Daten ohne Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer nicht einstellen. "Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht", erklärte der Kartellamtschef Andreas Mundt gegenüber der "Rheinischen Post".

Die Facebook-Anwender müssten hinnehmen, dass ihre Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt würden, obwohl sie davon wenig oder zumeist gar nichts wüssten, so Mundt. Das habe man Facebook vor Weihnachten mitgeteilt. "Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert“, sagte Mundt. Danach werde entschieden, wie weiter verfahren werden soll. Entweder das US-Unternehmen schlage eine eigene Lösung vor, oder das Kartellamt müsse "das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer“ verbieten.

Dank des Auswirkungsprinzips sei das Kartellamt dem Konzern gegenüber nicht ohnmächtig. "Gegen einen Verstoss können wir wirksam vorgehen, soweit er sich in der Bundesrepublik auswirkt.“ In einer vorläufigen Einschätzung hatte das Kartellamt bereits Mitte Dezember moniert, dass das weltgrösste Onlinenetzwerk in Deutschland „unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt“ und mit dem Facebook-Konto zusammenführt. Zu diesen Quellen gehören etwa der Messengerdienst Whatsapp und die Videoplattform Instagram, aber auch Websites anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen zugreifen. Nach Einschätzung der deutschen Kartellwächter nimmt das US-Unternehmen in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung ein. Facebook bestreitet das.

Das Unternehmen erklärte, die Einschätzung des Kartellamtes sei "ungenau“. Die Nutzer in Deutschland und anderswo hätten viele Wahlmöglichkeiten zu teilen, zu entdecken und zu kommunizieren, und Facebook sei nur eine dieser Optionen. Zugleich erklärte das Unternehmen, mit der Wettbewerbsbehörde zusammenarbeiten zu wollen.