thumb

Internetkonzerne wie Amazon oder Ebay sollen künftig in Deutschland dafür geradestehen, wenn bei Verkäufen über ihre Plattformen die Umsatzsteuer unterschlagen wird. Die Finanzminister der deutschen Bundesländer einigten sich am Donnerstag in Berlin darauf, dass die Betreiber unter bestimmten Bedingungen haften sollen. Das deutsche Finanzministerium will dazu bis Ende März 2018 einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Der saarländische Finanzminister Stephan Toscani begründete das Vorgehen damit, dass heimische Wettbewerber nicht benachteiligt werden dürften. Die Steuerausfälle durch Umsatzsteuerbetrug beim Internethandel schätzte er auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Dem Fiskus entgehen die Einnahmen, weil Anbieter aus China oder anderen Drittländern bewusst oder unwissend die Umsatzsteuer von 19 Prozent in Deutschland nicht abführen, wenn sie Waren wie Smartphones auf Online-Plattformen anbieten.

Bis Ende April sollen die Fachleute der Ministerien zudem die Möglichkeiten für eine Quellensteuer im Digitalbereich ausarbeiten, damit die Minister bei ihrer Konferenz im Mai darüber beraten können. Eine mögliche Quellensteuer für Digitalgeschäfte steht auch in Brüssel auf der Agenda. Die EU-Kommission will voraussichtlich im Frühjahr einen Gesetzentwurf vorlegen. In den USA als Heimatland der grossen Internetkonzerne stiessen die EU-Überlegungen zuletzt auf Widerstand.