thumb

Die deutsche Bundesregierung will Mittelständlern und Startups bei der Verlustverrechnung steuerlich entgegenkommen. Sie sollen nach einem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf auch bei einem Wechsel ihrer Anteilseigner ihre aufgelaufenen Verluste gegenüber dem Fiskus geltend machen können. Bisher verfallen nicht genutzte Verluste, wenn sich die Eigentümerstrukturen etwa durch die Aufnahme eines neuen Eigentümers in den Gesellschafterkreis ändern. Dadurch sollen Spekulationen mit Unternehmen verhindert werden, die nur wegen hoher Verlustvorträge attraktiv sind.

Künftig soll gelten, dass die Verluste bei der Besteuerung weiter berücksichtigt werden, wenn der Geschäftsbetrieb erhalten bleibt und ihre anderweitige Nutzung ausgeschlossen ist. Die durch die Änderung entstehenden Steuerausfälle werden mit 600 Mio. Euro im Jahr beziffert. Mit der Reform kommt die Berliner Regierung auch jungen Startup-Unternehmen entgegen, die zu ihrer Finanzierung häufig auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind.