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Zwar will die EU per Beschluss den Roaminggebühren in der EU ab Juni 2017 den Garaus machen. Dessen ungeachtet könnte es aber auch nach diesem Zeitpunkt bei so mancher Mittelmeer-Kreuzfahrt oder Flugreise zu unliebsamen Überraschungen bei der Handy-Rechnung kommen. Denn auf Schiffen und in Flugzeugen sollen die Regeln der Roamingverordnung nämlich keine Gültigkeit haben.

Grund dafür ist, dass der Verbindungsaufbau in Schiffen oder Flugzeugen in der Regel nicht über terristrische öffentliche Mobilfunknetze geschieht, sondern über Satelliten- und andere Netzwerke. Verbindet sich das Smartphone bei einer Kreuzfahrt oder einem Langstreckenflug innerhalb der EU also mit dem bordeigenen Mobilfunknetz, dann kommen die neuen Roamingbestimmungen nicht zur Anwendung. Es ist daher ratsam, dass man sich vor Reiseantritt genau über die Handykosten an Bord informiert, ansonsten könnte man seine blauen Wunder erleben.