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Wie der Europäische Gerichtshof (EUGH) in einem Urteil verkündet hat, dürfen Computer grundsätzlich weiter mit vorinstallierter Software wie etwa einem Windows-Betriebssystem verkauft werden. Solch ein Kopplungsgeschäft sei keine unlautere Geschäftspraxis, solange das wirtschaftlich Verhalten der Verbraucher dadurch nicht beeinflusst werde, entschied der EUGH.

In vorliegendem Fall hatte ein Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft. Die vorinstallierte Software, das Betriebssystem Microsoft Windows Vista und verschiedene Anwendungen, wollte der Kläger aber nicht und forderte von Sony die Erstattung der Kosten für diese Software. Sony lehnte dies ab und bot dem Kläger die Rückabwicklung des Kaufes an.

Der EuGH sieht in solch einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem und begründet seine Auffassung damit, dass vorinstallierte Betriebssysteme die Erwartungen der meisten Verbraucher erfüllten, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem sei der Kläger vom Sony-Händler über die vorinstallierte Software "gebührend informiert" worden. Ihm sei auch ermöglicht worden, den Kauf zu widerrufen.