thumb

Mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verstösst das weltgrösste soziale Netzwerk Facebook laut einem Urteil des Landgerichts Berlin in Deutschland gegen geltendes Verbraucherrecht. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einholt, seien teilweise unwirksam, heisst es in der Begründung.

Gemäss dem Urteil ist auch eine Klausel unzulässig, mit der sich Nutzer verpflichten, auf Facebook nur ihre echten Namen und Daten zu verwenden. Gegen die Facebook-Voreinstellungen und das Kleingedruckte hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) geklagt. Nicht durchsetzen konnten sich die Verbraucherschützer mit dem Versuch, die Werbeaussage "Facebook ist kostenlos“ verbieten zu lassen.

Die Verbraucherschützer hatten sich unter anderem daran gestört, dass in der Facebook-App für Mobiltelefone ein Ortungsdienst in den Voreinstellungen aktiviert wird, der Chat-Partnern den eigenen Aufenthaltsort verrät. In den Einstellungen zur Privatsphäre war voreingestellt, dass Suchmaschinen einen Link zur Chronik des Teilnehmers erhalten.

Insgesamt erklärte das Berliner Landgericht fünf der von den Verbraucherschützern monierten Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam. Es sei nicht gewährleistet, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden.