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Der Internetgigant Google hat gegen die von der EU-Kommission verhängte Rekordwettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro Berufung eingelegt. Dies teilte die Alphabet-Tochter mit, ohne weitere Details zu nennen. Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten die Strafe am 27. Juni mit der Begründung verhängt, dass Google seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht habe.

Konkret geht es um die Platzierung von Ergebnissen in Googles Shopping-Suche. Dort werden die von Händlern beim Internetkonzern platzierten Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links prominent präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei normalen Google-Suchen über den restlichen Treffern eingeblendet werden. Andere Suchergebnisse werden erst später angezeigt. Dies sei ein Nachteil für Wettbewerber, kritisierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Der kalifornische Konzern habe „seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft“. Google weist das zurück.

Zusätzlich zu der Milliardenstrafe hatte Vestager Google auch aufgefordert, die Praxis zu ändern. Dafür gab sie dem Konzern 90 Tage Zeit, also bis Ende September. Ansonsten drohen täglich weitere Millionenstrafen. Vor wenigen Tagen bestätigte die Kommission, dass Google fristgerecht Vorschläge für die geforderten Korrekturen eingereicht habe. Inhaltlich wurde dazu nichts verlautet.