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Der US-amerikanische Online-Versandhandels- und Cloudriese Amazon muss in der juristischen Auseinandersetzung über eine verschärfte Regulierung in der Europäischen Union eine Schlappe einstecken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich eine von Amazon eingereichte Klage gegen bestimmte Auflagen im Rahmen des "Digital Services Act" (DSA) abgeschmettert.

Da der US-Konzern vom EU-Regelwerk als sehr grosse Onlineplattform (VLOP) eingestuft wird, ist er unter anderem dazu verpflichtet, detaillierte Informationen zu seinem Geschäft mit Internetanzeigen offenzulegen. Gegen diese Vorgaben hat Amazon geklagt und bis zu einer Entscheidung eine Aussetzung dieser Anforderung beantragt, die von einer unteren Instanz zunächst eingeräumt wurde. Allerdings kassierte der EuGH dieses Urteil jedoch. Zwar schränke die umstrittene DSA-Klausel die unternehmerische Freiheit von Amazon ein, und dem Unternehmen drohe bis zu einem Urteil im Hauptverfahren ein ernsthafter Schaden. Allerdings überwögen im konkreten Fall die Interessen des Gesetzgebers.

Das Management von Amazon gab sich in Bezug auf das Urteil entsprechend enttäuscht und bekräftigte zudem seine Einschätzung, dass es nicht unter die Definition einer VLOP falle.