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Der Kanton Zürich will künftig neben der persönlichen und brieflichen Stimmabgabe auch die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) ermöglichen. Dazu will er die erforderliche gesetzliche Grundlage schaffen. Der Regierungsrat beauftragt die Direktion der Justiz und des Innern daher, die Vorbereitungen dazu zu treffen und insbesondere eine Anpassung des Gesetzes über die politischen Rechte auszuarbeiten, die diese – neben den herkömmlichen Stimmabgabevarianten – zusätzliche Möglichkeit vorsieht. Der Entwurf soll dann in eine öffentliche Vernehmlassung gehen.

Die Stimmberechtigten sollen gemäss Kantonsmitteilung künftig frei entscheiden können, ob sie auf Papier oder elektronisch wählen und abstimmen wollen. Vom Bund erwartet der Kanton Zürich, dass er bei den Vorgaben für die Entwicklung von E-Voting-Systemen der Sicherheit höchste Beachtung schenkt. Selber will der Regierungsrat alles daran setzen, dass die Sicherheit, vor allem die Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses, auch mit dieser zusätzlichen Möglichkeit der Ausübung der politischen Rechte gewahrt ist.



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