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Whistleblower Edward Snowden bleibt die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock versagt. Der Rat der Philosophischen Fakultät habe 2014 in seiner Beschlussvorlage für die Ehrung des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters den rechtlichen Rahmen verkannt, urteilten die Richter am Verwaltungsgericht Schwerin am Mittwoch. Sie wiesen die Klage der Fakultät gegen die Entscheidung von Universitätsrektor Wolfgang Schareck zurück, das Verfahren wegen Zweifeln an der wissenschaftlichen Leistung Snowdens zu stoppen.

Der IT-Techniker Snowden (32) hatte mit seinen Veröffentlichungen über Abhörpraktiken des US-Geheimdienstes NSA 2013 weltweit für Aufsehen gesorgt. Er hält sich seitdem in Russland auf. Seit der Änderung des Landeshochschulgesetzes 2002 würden in Mecklenburg-Vorpommern besonders strenge Massstäbe für die Verleihung einer Ehrendoktorwürde gelten, sagte der Vorsitzende Richter Michael Skeries in der Urteilsbegründung. "In allen anderen Bundesländern wäre die Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch."