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Offenbar schützt das Abschalten des Datenroamings am Smartphone nicht immer sicher vor Roaminggebühren. Wie nun bekannt wurde, können bei LTE-Nutzern im Ausland offenbar trotzdem Roamingentgelte anfallen. Das Phänomen nennt sich „Geisterroaming“.

Laut einem Bericht des deutschen Verbraucherportals Verivox wurde das Geisterroaming bisher bei einigen Schweizer und deutschen Kunden der Unternehmen Telefonica und Swisscom dokumentiert. Demnach wurden in einzelnen Fällen Gebühren berechnet, obwohl das Datenroaming nachweislich deaktiviert war.

Warum genau in diesen Fällen dennoch Daten übertragen wurden, ist laut Verivox noch nicht zur Gänze geklärt. Es wird vermutet, dass einige Server trotz der abgeschalteten Datenfunktion netzinterne LTE-Informationen an Endgeräte übertragen. Dabei soll es sich zwar nur um geringe Datenmengen von wenigen Kilobyte handeln, je nach Tarif fallen aber Gebühren an, die sich durchaus summieren können.

Der deutsche Telefonica-Sprecher Albert Fetsch bestätigte in diesem Zusammenhang, dass es das Phänomen gebe, allerdings seien die Auswirkungen insgesamt gering. Unabhängig vom Anbieter könnten in bestimmten Fällen bei LTE-Telefonaten sogenannte Signalisierungsdaten übertragen werden. Die Kosten dafür lägen aber normalerweise im Cent-Bereich. „Wir arbeiten an einer systemtechnischen Lösung, um dieses Problem zu unterbinden“, so der Sprecher. Auch würden betroffenen Kunden etwa erhobene Gebühren erstattet.

Konsumentenschützer raten Mobilfunkkunden, die erste Rechnung ihres Anbieters nach Auslandsreisen genau zu prüfen. Wer trotz deaktivierten Roamings Datenverbindungen auf der Rechnung vorfinde, solle seinen Anbieter umgehend kontaktieren.



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