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Der vom Schweizer Manuel Kasper und seiner Kasper Systems entwickelte und gegründete Instant-Messaging-Dienst Threema hat Juristen dazu beauftragt, einen Wegzug des Startups aus der Schweiz zu prüfen. Hintergrund dazu ist eine neue Verordnung zum Überwachungsgesetz Büpf, die Text-Messaging-Dienste dazu zwingen könnte, Vorratsdaten anzulegen.

Die Verordnung, die im Entwurf vorliegt, gebe den Strafverfolgungsbehörden in Ausnahmefällen wie Terroranschlägen praktisch einen Blankocheck für die Überwachung, heisst es in einem Bericht der Sonntagszeitung dazu. Unternehmen wie Threema könnten demnach dazu verdonnert werden, Randdaten zu speicher, also wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und mit welchem Gerät in Kontakt gestanden hat. Gemäss dem neuen Büpf müssen diese Daten ein Jahr aufbewahrt werden, so dass sie im Bedarfsfall für die Strafverfolgung genutzt werden können.

Hier will aber Threema nicht mitspielen. "Sollten wir vom Gesetz gezwungen werden, eine Vorratsdatenspeicherung anzulegen, werden wir prüfen, unsere Server und gegebenenfalls auch unseren Geschäftssitz ins Ausland zu verlagern", erläuterte Threema-Mitgründer Martin Blatter gegenüber der Sonntagszeitung.



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