Symbolbild: zVg

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt den Lernfahrausweis neu auch elektronisch aus. Das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Strassen (Astra) zusammen mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (Asa) und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden lancieren das Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Der neue elektronische Lernfahrausweis wurde heute an einer Medienkonferenz in Herisau (AR) vorgestellt.

Der E-Ausweis wird von den Lernfahrerinnen und Lernfahrern in einer elektronischen Brieftasche auf dem Smartphone aufbewahrt. Wer den eLFA vorweisen will - zum Beispiel zu Beginn einer Fahrstunde oder in einer Verkehrskontrolle - kann dies via QR-Code tun. Anhand der übermittelten Daten können zum Beispiel Fahrschulen oder die Polizei die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein anerkannt.

Der eLFA ist ein Pilotprojekt im Hinblick auf die Einführung des staatlich anerkannten Identitätsnachweises (E-ID). Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) und dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) gemeinsam mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter (asa) und dem Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden lanciert. In Anwesenheit von Katrin Alder, Regierungsrätin des Kantons AR, und Lorenzo Cascioni, Vize-Direktor des Astra, wurde der eLFA an der gemeinsamen Medienkonferenz in Herisau (AR) vorgestellt.

Die für den eLFA erforderliche elektronische Brieftasche und die für den Betrieb notwendigen Informatiksysteme - wurden vom Bund, in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Schweizerischen Strassenverkehrsämter entwickelt. Sie basiert auf der Vertrauensinfrastruktur, die das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zur Verfügung stellt. Das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Vereinigung der Schweizerischen Verkehrsämter (Asa) planen das Pilotprojekt im Jahr 2025 auf alle Fahrzeugkategorien und alle Kantone auszubauen.

In den Grundzügen werde die E-ID voraussichtlich wie der eLFA funktionieren, heisst es. Mit dem eLFA sollen vor der Inbetriebnahme der E-ID verschiedene praktische Aspekte getestet werden können. Zusätzlich zur Beantwortung von technischen Fragen soll das Pilotprojekt auch Erkenntnisse liefern, wie die Nutzer mit einem digitalen Identitätsnachweis umgehen. Die Erfahrungen sollen in die Produkteentwicklung einfliessen.

Das E-ID-Programm des Bundes wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt. Das E-ID-Gesetz wurde am 19. März 2024 vom Nationalrat verabschiedet; zurzeit wird es vom Ständerat beraten. Es ist laut den Infos vorgesehen, dass die E-ID gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des neuen E-ID-Gesetzes ausgestellt wird; dies werde voraussichtlich 2026 der Fall sein. Für die E-ID werde eine Vertrauensinfrastruktur aufgebaut, die es Behörden und Privaten erlauben soll, weitere elektronische Nachweise - zum Beispiel den eLFA - auszustellen.



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