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Mit den Vorentwürfen zu einem Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (Vorläuferstoffgesetz, VSG) und zu einem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) will der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan gegen Terrorismus des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) umsetzen. Die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten Privatim sieht bei beiden Vorlagen Nachholbedarf im Bereich Datenschutz. Insbesondere die Vorlage PMT nehme zu wenig auf die kantonalen Rechtsgrundlagen Rücksicht, kritisiert Privatim.

Zudem dürfe bezweifelt werden, dass mit dem vom Bundesrat vorgelegten Mantelerlass die zwingend notwendige Rechtssicherheit hergestellt sowie die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitungen durch Fedpol gewährleistet werden könne.

Der Bundesrat will den Behörden wirksame Instrumente geben, um terroristische Anschläge bekämpfen zu können. Ein Element dazu stellt die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Stoffen dar, welche zur Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden können. Die Vermarktung und Verwendung von Vorläuferstoffen ist in der Europäischen Union seit 2014 reglementiert. Nach Ansicht von Privatim sei es nachvollziehbar, dass der Bundesrat nun ebenfalls mit einer Gesetzgebung nachziehe, damit die Schweiz nicht als einziges Land in Europa dastehe, in dem diese Stoffe uneingeschränkt erhältlich seien. Man stimme der Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage zur Reglementierung des Zugangs privater Personen zu Vorläuferstoffen und den damit einhergehenden Datenbearbeitungen zwar grundsätzlich zu. Jedoch seien diverse Bestimmungen vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips bzw. Bestimmtheitsgebots zu offen formuliert, moniert Privatim. Hier bestehe Nachholbedarf. Es müsse bereits auf formell-gesetzlicher Stufe klar sein, wie Begriffe zu verstehen und die einzelnen Bestimmungen auszulegen seien.

Mit der Vorlage PMT will der Bundesrat das polizeiliche Instrumentarium zur Gewährleistung der Sicherheit ausserhalb des Bereichs der Strafverfolgung verstärken. Die vorgeschlagenen Massnahmen befinden sich in einer neu geschaffenen Zone, die zwischen der nachrichtendienstlichen und der polizeilichen Informationsbeschaffung liegt. Der Bundesrat will die neuen polizeilichen Massnahmen in bestehende Erlasse integrieren. Fedpol soll für den Erlass der Massnahme zuständig sein, die Kantone für die Umsetzung und den Vollzug.

Für Privatim nimmt die Vorlage PMT zu wenig Rücksicht auf die Bestimmungen des kantonalen Bedrohungsmanagements, welche die polizeiliche Informationsbeschaffung und den Informationsaustausch mit anderen Behörden ausserhalb bzw. vor Eröffnung eines Strafverfahrens überhaupt ermöglichte. Privatim kritisiert zudem die Ausgestaltung der Vorlage PMT als Mantelerlass. Bereits heute seien die Kompetenzen von Fedpol in zahlreichen Spezialerlassen verstreut und die damit verbundenen Datenbearbeitungen auf zahlreiche Datenbanken und Applikationen verteilt. Mit der nun präsentierten Vorlage werde diese rechtssystematisch zersplitterte Normlandschaft noch zusätzlich angereichert. Es sei zu bezweifeln, dass mit dem vorliegenden Mantelerlass die zwingend notwendige Rechtssicherheit hergestellt sowie die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitungen durch Fedpol gewährleistet werden könne. Privatim schlägt dazu vor, die Kompetenzen von Fedpol stattdessen in einem eigenen Erlass transparent und übersichtlich zu regeln.