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Die US-amerikanischen Anbieter von Breitband-Internetzugängen bezogen auch in zweiter Instanz mit dem Versuch, die strikten Regeln zur Netzneutralität zu kippen, eine Schlappe. Ein Berufungsgericht in Washington hat den entsprechenden Antrag der Branche abgelehnt.

Die Richter verwiesen darauf, dass die Anbieter als neutrale Übermittlungs-Plattformen agierten und deswegen alle Inhalte in ihren Netzen gleich behandeln müssten. Die Gerichtsentscheidung dürfen Internet-Firmen wie Google oder Netflix vorderhand als Erfolg verbuchen. Allerdings dürfte der Streit noch bis vor das Oberste Gericht der USA gezogen werden.

Die im vergangenen Jahr von der Telekom-Aufsicht FCC beschlossenen Regeln sehen vor, dass es grundsätzlich keine kostenpflichtigen Überholspuren für einzelne Inhalte und Anbieter geben darf. Nach dem Gebot der Netzneutralität müssen alle Daten gleich behandelt werden. Die Telekom-Branche kritisierte, dass damit Geschäftsmodelle abgewürgt würden, die Geld für nötige Investitionen bringen sollen, und entschieden sich in der Folge für den Gang vor Gericht.