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Vier Jahre nachdem Microsoft sich trotz Gerichtsanordnung geweigert hatte, nicht in den USA gespeicherte E-Mails eines Nutzers herauszugeben, will die US-Regierung vor das Höchstgericht (Supreme Court) ziehen. 2013 ordnete ein New Yorker Richter an, dass das Unternehmen den Behörden sämtliche Daten eines mutmasslichen Drogenschmugglers aushändigen solle. Diese erhielten jedoch nur alle in den USA aufliegenden Informationen, jedoch nicht die Mails, die in einem Rechenzentrum in Dublin gespeichert sind.

Das Vorgehen wurde damit begründet, dass ein US-Gericht nach Ansicht Microsofts gar keine rechtliche Verfügungsgewalt über im Ausland gespeicherte Daten habe und in diesem Fall irisches Recht zur Anwendung komme. Daher müssten sich die Ermittler mit einer Kooperationsanfrage an die europäischen Behörden werden, was diesen jedoch zu langsam und aufwendig ist. Mit der Beeinspruchung der Anordnung scheiterte Microsoft allerdings zunächst, konnte sich aber in der Berufung durchsetzen. Die Regierung rief schließlich die nächst höhere Instanz, das Second Circuit Court of Appeals in New York an, wo das Gremium aus acht Richtern mit 4:4 zu keinem Urteil kam und somit das letzte Berufungsurteil bestehen blieb.

Das Justizministerium hat nun das Höchstgericht ersucht, diese Entscheidung zu untersuchen, berichtet KTLA. Man ortet eine rechtliche Fehlinterpretation. Nach Ansicht des Ministeriums sei Microsoft verpflichtet, alle Daten herauszugeben, auf die man von den USA aus "per Mausklick" zugreifen könne, egal wo sie gespeichert seien. Microsoft argumentiert, dass eine solche Auslegung IT-Firmen in eine Zwickmühle bringen und eine Gefahr für die Sicherheit, Jobs und die persönlichen Rechte von Amerikanern wäre. Eine Position, die auch von einer Reihe anderen grossen Techfirmen wie Apple und Amazon unterstützt wird.

Ob der Supreme Court ein definitives Urteil in dieser Cause fällen wird, bleibt abzuwarten. Die Richter müssen zuerst entscheiden, ob sie in dieser Angelegenheit überhaupt tätig werden wollen.