Von Weko gebüsst: Swisscom (Bild: Swisscom)

Die schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat der Swisscom im Glasfaserstreit nun eine Millionenstrafe aufgebrummt. Grund dafür ist, dass die Kartellwächter die Bauweise des Glasfasernetzes für wettbewerbswidrig halten. Zur Strafe soll der Blaue Riese nun 18,4 Millionen Franken auf den Tisch blättern.

Nach Ansicht der Weko darf Swisscom das Glasfasernetz nur noch in der sogenannten Punkt-zu-Punkt-Topologie (P2P) ausbauen. Seitens Swisscom wird der Entscheid der Weko kritisiert. Er habe zur Folge, dass der Ausbau insbesondere in ländlichen Gebieten deutlich höhere Kosten verursache und verzögert werde. Die Swisscom gibt sich überzeugt, mit der ab 2020 eingesetzten Punkt-zu-Multi-Punkt-Topologie (P2MP) zwischen Zentrale und dem Strassenschacht (Manhole) im Quartier den richtigen Topologie-Entscheid getroffen zu haben. Entgegen der Haltung der Weko hätten alle Mitbewerber auch bei der P2MP-Topologie bei Swisscom nichtdiskriminierend einen Datenstrom zu einem bestimmten Anschluss beziehen können und damit wie bisher ein komplettes und wettbewerbsfähiges Angebot inkl. Telefonie, Internet und TV anbieten können.

Swiss Fibre Net und Init7 begrüssen Weko-Entscheid

Die Konkurrenz wie etwa Init7 und Swiss Fibre Net (SFN) begrüssen den Entscheid der Weko, weil er den Telekom-Wettbewerb gewährleiste, indem alle Telekomanbieter Zugang auf die Telekominfrastruktur (Layer1) von FTTH-Netzbauern erhielten und darauf ihre eigenen Angebote unabhängig produzieren könnten. Der Entscheid der Weko betreffend des Glasfaserausbaus der Swisscom verlange einen physischen (Layer1) Zugang für alle interessierten Telekomanbieter der Schweiz auf die Glasfaserinfrastruktur der Swisscom. So sei sichergestellt, dass dritte Telekomanbieter ihre auf dem Layer1 aufbauenden Services (z.B. Internet-Abo) unabhängig von Swisscom produzieren könnten, weil sie Zugang zu beiden Enden der Glasfaser hättenen. In der von Swisscom angewandten Baumstruktur (Point-to-Multipoint, bzw. P2MP) sei dies nicht möglich, weil in dieser Struktur die Glasfasern mehrerer Teilnehmer auf eine Glasfaser zusammengeführt würden. Die Ansteuerung eines einzelnen Teilnehmers sei nur auf höheren Layern möglich, was dazu führe, dass Swisscom das aktiv-Equipment in den Zentralen vorgebe (Monopol) und die Modems der anderen Telekomanbietern dazu kompatibel sein müssten (Modem-Homologierung durch Swisscom). Das sei im Vergleich, wie wenn z.B. ein Bäcker kein Mehl mehr einkaufen dürfte, sondern nur den fertigen Teig, betont die Swiss Fibre Net.

Nach Ansicht von Init7 dürfte indes der Glasfaserstreit aber kaum schon beendet sein, denn man dürfe davon ausgehen, dass Swisscom gegen die Verfügung der Weko den Weg durch die Instanzen beschreiten werde. Dies dürfte voraussichtlich mehrere Jahre dauern, sei aber letztlich bloss ein Rückzugsgefecht, so Init7. Denn für die Zukunft der Schweizer Volkswirtschaft bleibe einzig relevant, dass die Glasfaser für alle offen zugänglich bleibe und von niemandem monopolisiert werden könne.

Die Swisscom prüfe denn auch tatsächlich einen Weiterzug des Entscheids ans Bundesverwaltungsgericht, wie sie selber wissen lässt. Dafür hat der Konzern 30 Tage Zeit. Ende 2023 waren knapp 2,5 Millionen der Wohnungen und Geschäfte mit Glasfasern erschlossen. Das sind 46 Prozent aller Haushalte und Geschäfte. An den bisherigen Ausbauzielen hält die Swisscom fest: Bis Ende 2025 will der Telekomriese die Glasfaserabdeckung auf 57 Prozent erhöhen, bis 2030 auf 75 bis 80 Prozent.