Die Mindestgeschwindigkeit des Internets wird in der Schweiz mehr als verdreifacht (Bild: Fotolia/ AR130405)

Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für die Übertragung vom Netz zum Nutzer ("Download") wird gemäss Beschluss des Bundesrats ab 1. Januar 2020 von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöht. Bei der Übertragung vom Nutzer zum Netz ("Upload") wird der Mindestwert ebenfalls erhöht, von 0.3 auf 1 Mbit/s. Der Bundesrat setzt damit eine vom Parlament angenommene Motion um, welche eine Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung fordert (Motion Candinas 16.3336). Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin obliegt es, die neuen Vorgaben umzusetzen.

Von der Massnahme profitieren sollen gemäss Bakom-Mitteilung (Bundesamt für Kommunikation) insbesondere BürgerInnen, die in Gebieten leben, in denen keine alternativen Angebote auf dem Markt erhältlich sind. Die schnellere Verbindung erhöht die Möglichkeiten zur Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben der betroffenen Bevölkerung übers Internet. Zudem wird in Mehrpersonenhaushalten das gleichzeitige Nutzen von Internetdiensten und -anwendungen verbessert.

Die Grundversorgung im Fernmeldebereich umfasst den öffentlichen Telefondienst, einen Breitband-Internetanschluss und besondere Dienste für Behinderte. Ihr Ziel ist es, allen Bevölkerungskreisen ein preiswertes und zuverlässiges Basisangebot von grundlegenden Fernmeldediensten in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. Swisscom stellt seit der Liberalisierung des Fernmeldemarktes im Jahr 1998 die Grundversorgung sicher. Ihre aktuelle Konzession läuft bis Ende 2022.



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