Schnelleres Internet in der Grundversorgung ab 2020

Die Mindestgeschwindigkeit des Internets wird in der Schweiz mehr als verdreifacht (Bild: Fotolia/ AR130405)

Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit für die Übertragung vom Netz zum Nutzer ("Download") wird gemäss Beschluss des Bundesrats ab 1. Januar 2020 von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) erhöht. Bei der Übertragung vom Nutzer zum Netz ("Upload") wird der Mindestwert ebenfalls erhöht, von 0.3 auf 1 Mbit/s. Der Bundesrat setzt damit eine vom Parlament angenommene Motion um, welche eine Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung fordert (Motion Candinas 16.3336).

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